Kategorie: Allgemein

Warum Aktien 2020 trotz allem ins Portfolio gehören

08.01.2020 | Warum Aktien 2020 trotz allem ins Portfolio gehören

Das Niedrigzins-„Tal der Tränen“ ist noch lange nicht durchschritten. Trotz des Personalwechsels an der Spitze der Europäischen Zentralbank wird die lockere Geldpolitik angesichts schwächelnder Konjunktur und hoher Schulden in einigen EU-Ländern fürs Erste fortgeführt. Geldanlagen mit Garantien werden daher auch weiterhin kaum Rendite abwerfen – und so von der Inflation angenagt. Renditepotenzial steckt damit praktisch nur in Sachwerten und in Aktien. In ein gut sortiertes Portfolio gehört beides. Für 2020 wird an den Börsen allgemein Wachstum erwartet, wenn auch nicht ganz so stark wie im abgelaufenen Jahr. Trotz schwelender Konflikte wie Handelsstreit und Brexit scheinen die zuletzt aufgekommenen Rezessionsängste wieder zu schwinden. Der ifo-Geschäftsklimaindex legte im Dezember unerwartet stark zu, ein Zeichen für wachsenden Optimismus bei den Unternehmen. Ohnehin sollte man bei einem Börseninvestment nicht auf das aktuelle oder kommende Jahr blicken, sondern mit langem Atem herangehen: Die Historie zeigt, dass langfristige, gut diversifizierte Aktieninvestments zuverlässige Renditebringer sind.
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Rechtsunsicherheit beim Krankentagegeld im Ausland

02.01.2020 | Rechtsunsicherheit beim Krankentagegeld im Ausland

Der Fußballprofi Holger Badstuber, früher beim FC Bayern, heute beim VfB Stuttgart unter Vertrag, dürfte seinem Krankentagegeld-(KTG)-Versicherer nicht viel Freude bereitet haben. Seine krankheitsbedingte Fehlzeit summierte sich in den vergangenen fünf Jahren auf rund 650 Tage. Für 27 davon wollte die Versicherung indes nicht zahlen, da sich Badstuber in dieser Zeit im Ausland aufgehalten hatte. Wie in zahlreichen anderen KTG-Versicherungsbedingungen findet sich auch in Badstubers eine Klausel, der zufolge bei Auslandsaufenthalt kein Geld gezahlt wird. Von Gerichten wurde diese Regelung regelmäßig für rechtswirksam erklärt – bis vor Kurzem. Das Landgericht München I gab Badstuber, der auf Zahlung von 28.000 Euro geklagt hatte, recht und erklärte die Regelung im Zeitalter dauernder Erreichbarkeit für „überholt“. Heute sei es unproblematisch, eine versicherte Person binnen drei Tagen zu einer ärztlichen Untersuchung einzubestellen. Darauf können sich andere Versicherungsnehmer allerdings nicht berufen: Es handelt sich um ein „Anerkenntnisurteil“, das nur für diesen konkreten Fall gilt. Auch in Zukunft werden sich wohl Gerichte mit der KTG-Auslandsklausel befassen müssen.
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Steuerzahler springt für Thomas-Cook-Versicherungslücke ein

02.01.2020 | Steuerzahler springt für Thomas-Cook-Versicherungslücke ein

Auf 300 bis 500 Millionen Euro taxieren Experten den Schaden, den die Insolvenz der deutschen Thomas-Cook-Tochter verursacht hat. Versichert war der Reiseveranstalter aber nur bis 110 Millionen Euro, wie vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Die EU-Pauschalreiserichtlinie sieht zwar vor, dass Kunden für den Fall der Insolvenz ihres Reiseveranstalters vollumfänglich geschützt sind. Einen Schaden von mehr als 110 Millionen Euro hielt die deutsche Regierung aber offenbar für ein rein theoretisches Risiko. Nun erkennt sie indirekt an, dass der Staat hier „gepennt“ hat: Damit die Kunden nicht auf zwei Dritteln oder mehr ihres Schadens sitzen bleiben, soll die Lücke mit Steuergeldern aufgefüllt werden. Daran gibt es vor allem in zweierlei Hinsicht Kritik. Zum einen fragen Kommentatoren, ob es Aufgabe der Steuerzahler – auch jener, die sich selbst keinen Urlaub leisten können – ist, für den ausgefallenen Urlaub der Thomas-Cook-Geschädigten zu zahlen. Zum anderen hat ein Rechtsdienstleister, nach eigener Auskunft im Namen Hunderter Kunden, Klage gegen die Bundesregierung eingereicht. Er bemängelt, dass es sich bei der Entschädigung um eine bloße Ankündigung ohne Rechtskraft handele. Bei einem abrupten Ende der Großen Koalition beispielsweise stünden die Entschädigungspläne auf dem Spiel. Mit der Klage soll die Regierung gezwungen werden, sie verbindlich festzuschreiben.
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Restschuldversicherer: Widerrufs-Aufklärung unzureichend?

17.12.2019 | Restschuldversicherer: Widerrufs-Aufklärung unzureichend?

Viele Kreditkunden gewinnen im Verlauf ihrer Beratung in der Bank den Eindruck, dass eine mit angebotene Rechtsschutzversicherung förderlich oder sogar notwendig für das Zustandekommen des Darlehensvertrags wäre. Dieser darf jedoch nicht von einem Versicherungsabschluss abhängig gemacht werden. Damit diesbezüglich keine Missverständnisse entstehen, sind die Versicherer seit 2018 verpflichtet, die Kunden eine Woche nach Vertragsabschluss deutlich über ihr Widerrufsrecht aufzuklären. Das Marktwächter-Team der Verbraucherzentrale Hamburg hat die als „Welcome-Letter“ bezeichneten Schreiben von 24 Restschuldversicherern nun unter die Lupe genommen – und die Mehrzahl kritisiert. Drei Viertel der Schreiben seien beispielsweise derart werblich ausgeschmückt, dass die Hauptaussage verschleiert werde. Zudem verzichteten 15 der 24 Anbieter auf den Hinweis, dass der Kreditvertrag unberührt bleibt, wenn die Restschuldversicherung doch nicht abgeschlossen wird. Nur in fünf der untersuchten Verträge wird der Beginn der Widerrufsfrist vollständig und korrekt benannt. Die Kopplung von Kreditverhandlungen an die Vermittlung einer Restschuldversicherung wird immer wieder von Verbraucherschützern kritisiert. Die Banken erhalten mitunter mehr als Hälfte der Versicherungsprämien als Provision.
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Warum der Brexit mutigen Anlegern Chancen bietet

12.12.2019 | Warum der Brexit mutigen Anlegern Chancen bietet

Das gefühlt ewige Chaos um den EU-Austritt Großbritanniens hat die Kurse vieler britischer Unternehmen nach unten gedrückt. Und zwar in vielen Fällen mehr, als fundamental gerechtfertigt wäre. Denn prinzipiell ist das Gros der britischen Firmen durchaus wettbewerbsfähig, liefert gefragte Produkte und Leistungen. Lediglich die tiefe Verunsicherung der Investoren hat zu vorsichtigen Bewertungen geführt. Kommt es zu einem geordneten Brexit, wofür derzeit vieles spricht, könnten die Kurse insbesondere exportorientierter Unternehmen wieder deutlich anziehen. Darin liegt eine Chance für Anleger. Auch hier gilt allerdings: Große Chancen sind mit großen Risiken verbunden. Nach wie vor ist das Schreckgespenst „No-Deal-Brexit“ nicht vom Tisch – und damit das Risiko einer tiefen Rezession. Auch das Austrittsdatum gilt eher nicht als in Stein gemeißelt. Sogar ein Verbleib in der EU („Breversal“) ist weiterhin denkbar. Sollte die Unsicherheit anhalten oder sich sogar vertiefen, könnte sie die Kurse weiter absacken lassen.
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Erste Bank macht Ernst: Strafzinsen ab dem ersten Cent

05.12.2019 | Erste Bank macht Ernst: Strafzinsen ab dem ersten Cent

Die Negativzinsen fressen sich immer weiter in den Alltag auch ganz normaler Bundesbürger. Während zahlreiche Banken schon Strafzinsen für Geldeinlagen ab einer bestimmten Summe verlangen, fällt nun ein weiteres Tabu: Wie die Volksbank Raiffeisenbank Fürstenfeldbruck mitteilte, müssen Neukunden, die bei ihr ein Tagesgeldkonto eröffnen, seit dem 1. Oktober bereits ab dem ersten Cent einen Strafzins von 0,5 Prozent entrichten. Für Girokonten gelte ein Freibetrag von 20.000 Euro. Der Zinssatz entspricht jenem, den Banken an die Europäische Zentralbank abführen müssen, wenn sie dort Geld parken. Das Genossenschaftsinstitut dürfte nicht die letzte Bank sein, die ihre Kunden auf breiter Front an den Kosten der Negativzinsen beteiligt. Derzeit wird laut Bundesbank rund ein Viertel der Sichteinlagen deutscher Privathaushalte mit Strafzinsen belegt. Bisher jedoch betreffen diese fast ausschließlich vermögende Bankkunden. Zum ganzen Bild gehören indes auch die Vorteile der Niedrigzinsen: Wer ein Darlehen in Anspruch nimmt, erhält meist Konditionen, von denen vor zehn Jahren niemand zu träumen gewagt hätte.
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Geschädigte Thomas-Cook-Kunden sehen bald Geld – ein bisschen

03.12.2019 | Geschädigte Thomas-Cook-Kunden sehen bald Geld – ein bisschen

Als der britische Reisekonzern Thomas Cook und kurz darauf auch seine deutsche Tochter Ende September in die Pleite rauschten, waren rund 140.000 deutsche Kunden unterwegs. Allein ihre Rückholung schlug mit circa 80 Millionen Euro zu Buche. Geprellt sind aber ebenfalls weitere Hunderttausende Kunden, die bereits eine Reise gebucht und bezahlt oder zumindest angezahlt hatten. Schätzungen zufolge stehen damit Forderungen von insgesamt rund 400 Millionen Euro im Raum. Versichert war der deutsche Thomas-Cook-Ableger aber nur bis zur Summe von 110 Millionen Euro, der gesetzlichen Haftungsobergrenze. Die Kunden werden also – voraussichtlich noch vor Jahresende – lediglich quotierte Zahlungen erhalten, während beispielsweise britische Kunden zu 100 Prozent entschädigt werden. Eine Anhebung des gesetzlichen Versicherungsdeckels auch in Deutschland wird aktuell diskutiert, nachdem die Justizminister der Bundesländer das Thema auf ihre Agenda gesetzt haben. Ein Rechtsdienstleister, der mehrere deutsche Kunden vertritt, fordert von der Bundesregierung, die Thomas-Cook-Opfer voll zu entschädigen. Andernfalls werde man notfalls vor dem Europäischen Gerichtshof Klage erheben.
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Warum guter Rat bei der Hausratversicherung sinnvoll ist

26.11.2019 | Warum guter Rat bei der Hausratversicherung sinnvoll ist

Eine Hausratversicherung gehört zu den Standards in deutschen Haushalten. Viele Kunden verzichten dabei auf fachkundige Beratung und schließen online ab, da es sich ja um ein vermeintlich einfaches Produkt handelt. Das kann sich jedoch rächen, wie eine aktuelle Umfrage zeigt. So sind 70 Prozent der Bundesbürger nicht in der Lage, den Neuwert ihres Hausrats zu taxieren – was allerdings eine Voraussetzung für passenden Versicherungsschutz ist. Da überrascht es nicht, dass fast jeder Zweite erhebliche Zweifel daran hat, durch seine Hausratpolice wirklich umfänglich geschützt zu sein. 29 Prozent prüfen zudem nie, ob Aktualisierungsbedarf besteht. All diese Punkte sprechen für eine individuelle Beratung und Betreuung durch einen Makler. Eine Hausratversicherung schützt die bewegliche Haus- oder Wohnungseinrichtung bei Schäden durch Feuer, Einbruchdiebstahl, Raub, Leitungswasser oder Sturm. Je nach Tarif ist auch Fahrraddiebstahl abgedeckt. Wenn ein Überschwemmungsrisiko vorliegt, sollte auch ein Elementarschutz eingeschlossen werden.
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Finanzwissen: ausbaufähig

21.11.2019 | Finanzwissen: ausbaufähig

Die Jugend in Deutschland hat beträchtliche Lücken in ihrem Finanzwissen, und das weiß sie auch, wie eine Umfrage unter rund 1.600 16- bis 25-Jährigen vor Kurzem belegte. Was eine Kreditkarte oder ein Girokonto ist, wissen die meisten Befragten zwar noch. Bei „Rendite“ hingegen muss sogar mehr als jeder zweite der 22- bis 25-Jährigen passen, ebenso bei „Liquidität“. Die Mehrheit aller Umfrageteilnehmer kann auch mit dem Begriff DAX nichts anfangen. Konsequenterweise bescheinigen sich nur 27 Prozent selbst ein gutes oder sehr gutes Finanzwissen (nach Schulnoten). 18 Prozent halten es dagegen für mangelhaft oder ungenügend. Gegenüber der Vorgängerumfrage von 2016 scheint das Wissen immerhin zugenommen zu haben, denn damals gaben sich 24 Prozent eine der beiden besten und 22 Prozent eine der beiden schlechtesten Noten. Insgesamt liegt der Notenschnitt der Eigeneinschätzung bei 3,3, also im Bereich befriedigend. Dessen ungeachtet wünscht sich eine satte Mehrheit von 92 Prozent ein eigenes Schulfach „Finanzen“, 49 Prozent sogar verpflichtend.
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