Börsengehandelte Indexfonds (ETFs) liegen im Trend, Nachhaltigkeit nicht erst seit dem „Fridays for Future“-Jahr 2019 ebenso. Kommt beides zusammen, ergibt sich eine beeindruckende Dynamik. Das belegen Zahlen des Berliner Analysehauses Scope: Im vergangenen Jahr wurden 33 nachhaltige ETFs für deutsche Investoren neu aufgelegt, ein Zuwachs von über 29 Prozent. Gegenüber dem Vorjahr markiert das sogar lediglich ein abgeschwächtes Wachstum, denn 2018 gingen 46 entsprechende neue Angebote in den Verkauf.
Damit sind für die Bundesbürger nun insgesamt 145 nachhaltige ETFs erhältlich, in denen derzeit rund 39 Milliarden Euro angelegt sind. Das Gros bilden Aktien-ETFs mit 110 Produkten, die restlichen 35 setzen auf Renten. Unter den Indexanbietern liegt MSCI unangefochten vorn – fast zwei Drittel der Aktien-ETFs orientieren sich an MSCI-Indizes. Wie aus den Scope-Analysen zudem hervorgeht, sind die Kosten nachhaltiger ETFs in den vergangenen Jahren stark gesunken. So verlangen neu aufgelegte Fonds im Durchschnitt um mehr als 60 Prozent geringere Gebühren als 2007.
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Krankenversicherte können bei ihren Kassen einen Antrag auf Kostenübernahme stellen, wenn eine medizinisch sinnvolle Maßnahme nicht zum Leistungskatalog gehört. Die Kasse ist dann zu einer Einzelfallprüfung verpflichtet. Mit der darf sie sich nicht unbegrenzt Zeit lassen, wie das Sozialgericht Heilbronn kürzlich entschied: Wenn eine gesetzliche Krankenversicherung einen Antrag mehr als fünf Wochen lang unbeantwortet lässt, kann er als genehmigt gelten. Nach Ablauf der Fünf-Wochen-Frist kann der Antragsteller demzufolge von einer „Genehmigungsfiktion“ ausgehen.
Allerdings dürfen die Kassen in begründeten Fällen einen Aufschub verlangen. Voraussetzung ist, dass die Form gewahrt wird. Im Heilbronner Fall war das nicht gegeben: Die Krankenkasse hatte zwar innerhalb der Frist geantwortet und mitgeteilt, dass eine Entscheidung länger brauchen werde. Da Name und Unterschrift des Sachbearbeiters jedoch fehlten, war das Schreiben wegen Formfehlern ungültig. Die beklagte Kasse muss demnach die Kosten der beantragten Behandlung übernehmen.
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6.302 Milliarden Euro horten die Deutschen als Bankeinlagen, Bargeld, Wertpapiere und Ansprüche gegenüber Versicherungen (Stand: 3. Quartal 2019). Damit ist das Geldvermögen binnen Jahresfrist um satte 4,5 Prozent gewachsen, wie aus Zahlen der Bundesbank hervorgeht. Nicht eingerechnet wohlgemerkt: Immobilien, deren Wert ebenfalls Jahr für Jahr steigt. Nie waren die Deutschen wohlhabender.
Ein großer Teil der Zugewinne geht auf den Höhenflug an den Börsen zurück. So legte der Deutsche Aktienindex DAX im vergangenen Jahr um 25,5 Prozent zu, das größte Plus seit 2012. Der US-Technologieindex Nasdaq 100 stieg sogar um über 35 Prozent, während der S&P-Index knapp 29 Prozent höher als zu Jahresbeginn abschloss. Verglichen mit diesen Zahlen ist das deutsche Vermögenswachstum eher bescheiden, da die Bundesbürger nach wie vor in weiten Teilen auf Sparbuch & Co. setzen. „Die Präferenz für liquide oder als risikoarm empfundene Anlageformen hielt damit weiter an“, bringt es die Bundesbank auf den Punkt. Gestiegen sind auch die Schulden der Deutschen, allerdings deutlich weniger stark als das Geldvermögen.
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Oftmals sind Zugfahrzeug und Anhänger bei verschiedenen Anbietern versichert. Seit einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs von 2010 gilt dann bei einem Unfall, dass die Schadenssumme hälftig zwischen beiden Versicherern aufgeteilt wird. Das führte und führt zu Mehraufwand, da jeder Schaden von zwei Versicherern bearbeitet werden muss. Im Endeffekt besteht teilweise eine „Doppelversicherung“ – und diese bedeutet für die Versicherungsnehmer in vielen Fällen unnötig hohe Beiträge. So verweist der Verband der Automobilindustrie auf Flottenunternehmen mit Tausenden Fahrzeugen, deren Versicherungsschutz um Millionen Euro teurer sei als nötig.
Spediteure ebenso wie Besitzer von Wohnwagen oder Bootsanhängern können aber offenbar bald aufatmen, denn ihr Haftpflichtschutz könnte sich verbilligen. Bundesjustizministerin Christine Lambrecht möchte eine Neuregelung durchsetzen, der zufolge nach einem Unfall nur der Versicherer des Zugfahrzeugs zuständig sein soll. Damit würde der Verwaltungsaufwand deutlich abnehmen. Inwieweit dies – und nicht zuletzt auch eine veränderte Risikosituation für die jeweiligen Versicherer – zu einer Prämiensenkung führt, bleibt einstweilen abzuwarten.
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In der Klimawandel-Diskussion tritt vor allem die jüngere Generation, nicht nur mit den „Fridays for Future“-Demos, für radikale Veränderungen und Nachhaltigkeit ein. Vordergründig zeigt sich das auch in einer aktuellen Umfrage: Nachhaltigkeit in der Geldanlage ist 20 Prozent der 18- bis 35-jährigen Bundesbürger „sehr wichtig“ und 55 Prozent „eher wichtig“. Die Gesamtbevölkerung kommt hier auf 15 bzw. 53 Prozent. Das zeigt, dass auch die älteren Semester durchaus am Puls der Zeit sind und es sich bei nachhaltigen Geldanlagen um einen breiten Trend handelt.
Als dessen Treiber wollen die Jüngeren aber offenbar nicht um jeden Preis agieren: 45 Prozent von ihnen würden zugunsten einer überdurchschnittlich hohen Rendite auf Nachhaltigkeit verzichten. Über alle Altersgruppen hinweg liegt dieser Wert nur bei 35 Prozent. Der Stellenwert der Nachhaltigkeit scheint demzufolge bei älteren Bundesbürgern höher zu sein als in jener Generation, die derzeit maßgeblich der Politik Beine macht. Die Welt ist manchmal kompliziert.
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Für die klassische Kapitallebensversicherung wird eine feste Verzinsung vereinbart. Wer in den 90er-Jahren abschloss, konnte sich über satte 4 Prozent freuen. Davon können heutige Anleger nur noch träumen: Im Zuge der Niedrigzinsphase wurde der Höchstrechnungszins (Garantiezins) sukzessive auf magere 0,9 Prozent heruntergeschraubt, wo er seit 2017 verharrt.
Das dürfte nicht das Ende der Fahnenstange sein: Die Deutsche Aktuarvereinigung (DAV), der Verband der Versicherungsmathematiker, hat sich für eine weitere Absenkung auf 0,5 Prozent ab 2021 ausgesprochen. Damit dürfte die klassische Police weiter an Boden verlieren, während die fondsgebundenen, also renditestärkeren Varianten schon seit einigen Jahren kontinuierlich zulegen. Sie verbinden die Chancen des Kapitalmarktes mit Steuervorteilen und auf Wunsch auch mit Beitragsgarantien, so dass nominelle Verluste ausgeschlossen sind.
Der Ball liegt nun im Feld des Bundesfinanzministeriums, das über eine Absenkung des Höchstrechnungszinses entscheidet.
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Eigentlich sollte das System mehr Klarheit für Verbraucher bringen: die Einteilung von Finanzdienstleistern in verschiedene Kategorien, die in Gewerbeordnungs-Paragrafen definiert sind. So benötigt der klassische Versicherungsmakler eine Erlaubnis nach Paragraf 34d. Es gibt aber auch Versicherungsberater nach Paragraf 34e. Finanzanlagenvermittler werden durch 34f reguliert, Immobiliardarlehensvermittler durch 34i. Klingt kompliziert, ist es für Außenstehende auch.
Ein großer Vermittlerverband fordert nun eine Umstellung nach österreichischem Vorbild: Unterschieden werden soll nur noch danach, ob ein Berater im Lager des Kunden oder in dem des Produktanbieters steht. Damit müsse den Kunden nicht mehr stets aufs Neue erklärt werden, worin der Unterschied zwischen provisionsbasierter und Honorar-Beratung sowie dem Ausschließlichkeitsvertrieb besteht. In Kürze: Letzterer darf nur Produkte seines Arbeitgebers vermitteln, steht also eindeutig auf dessen Seite. Freie Versicherungsmakler hingegen handeln anbieterunabhängig im Sinne und im Interesse ihrer Kunden – ob auf Provisions- oder Honorarbasis.
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Ende des Jahres wurden privat Krankenversicherte über ihre künftige Beitragshöhe informiert. Globale Zahlen für die ganze Branche liegen noch nicht vor, doch Stimmen aus dem Markt berichten von merklichen Zuschlägen in einigen Tarifen. Teilweise soll das monatliche Plus sogar mehr als 100 Euro betragen. Das führt wie in fast jedem Jahr zu reflexartiger Kritik – der aber vom Verband der Privaten Krankenversicherer mit Zahlen seines Wissenschaftlichen Instituts der PKV (WIP) der Wind aus den Segeln genommen wird: Zwischen 2010 und 2020 stiegen die Beiträge zur privaten Krankenversicherung jährlich im Schnitt um 2,3 Prozent.
Das ist nicht nur angesichts der Kostensteigerungen im Gesundheitswesen ein moderater Wert. Er liegt auch deutlich unter den 3,8 Prozent, um die der Höchstbeitrag inklusive Zusatzbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung im selben Zeitraum pro Jahr gestiegen ist. Wer ein Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze hat, sah sich daher im Kassensystem höheren Zuschlägen gegenüber.
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Zwar gibt es derzeit kaum sichere Alternativen zu einer gut verzinsten Kapitallebensversicherung. Dennoch kann ein Liquiditätsengpass zum Verkauf zwingen. Am Zweitmarkt erhält man häufig mehr dafür als den Rückkaufswert, den der Versicherer anbietet. Für die Aufkäufer ist das Geschäft im Wesentlichen wegen einer Umsatzsteuerbefreiung profitabel. Diese stand allerdings kürzlich zur Disposition: Das Münchener Finanzgericht erkannte die Berechtigung für die Steuerbefreiung nicht an und gab damit der Einschätzung eines beklagten Finanzamtes recht, das einem Aufkäufer eine „einheitliche steuerpflichtige Leistung“ unterstellt hatte. Der gesamte Zweitmarkt für Lebensversicherungen drohte unterzugehen.
Nun aber urteilte der Bundesfinanzhof höchstrichterlich im Sinne der Zweitmarkthändler. Diese erzielen demzufolge steuerfreie Umsätze im Geschäft mit Forderungen nach Paragraf 4 Nummer 8 Buchstabe c Umsatzsteuergesetz. Damit steht verkaufswilligen Lebensversicherungskunden weiterhin eine Alternative zum Rückkauf durch die Versicherung offen.
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