Im Rückblick wirkt es fast prophetisch, was der Hauptgeschäftsführer des Versicherer-Gesamtverbands GDV, Jörg Asmussen, am 8. Juli verlauten ließ: „Es hat sich erneut gezeigt, welch große Schäden Hagel und Starkregen innerhalb kürzester Zeit anrichten können.“ Damit bezog er sich auf die Unwetter, die im Juni im Südwesten Deutschlands Schäden von 1,7 Milliarden Euro verursacht haben – seit 2002 hatte es nur einmal eine kostspieligere Sturmserie gegeben. Erfasst sind allerdings nur versicherte Fälle, die tatsächlichen Schäden lagen deutlich höher. Asmussen warnte – im Einklang mit dem Gros der Klimaforscher – vor zunehmender Häufigkeit und Intensität solcher Extremwetterereignisse.
Nur eine Woche später bestätigten sich diese Befürchtungen auf schlimmste Weise, als Tief „Bernd“ mit Dauerregen und Überschwemmungen in Teilen von Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen für eine Katastrophe sorgte, deren Ausmaß auch Pessimisten kaum für möglich gehalten hatten. Mehr als 170 Todesopfer sind nach jetzigem Stand zu beklagen.
Wie hoch der Sachschaden ausfallen wird, lässt sich noch nicht beziffern. Klar ist aber: Mehr als die Hälfte der Hausbesitzer ist auf staatliche Hilfen angewiesen, da sie nicht gegen Elementargefahren wie Starkregen und Hochwasser versichert sind. Diese Risiken sind von der Standard-Deckung einer Wohngebäudeversicherung nicht umfasst, sondern bedürfen einer erweiterten Naturgefahrenversicherung. Diskutiert wird nun, nicht zum ersten Mal, ob der Gesetzgeber eine solche Absicherung vorschreiben sollte.
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Die Deutschen haben offenbar wieder Lust auf Aktien – wie zuletzt kurz vor der Jahrtausendwende. Damals, die Älteren werden sich erinnern, trommelte TV-Star Manfred Krug lautstark für die Telekom-Aktie („Volksaktie“), die denn auch wegging wie geschnitten Brot. Für viele Neuaktionäre nahm das Engagement am Kapitalmarkt indes ein böses Ende, als die Dotcom-Blase im März 2000 platzte. 12,9 Millionen Bundesbürger hielten zu der Zeit Aktien oder Fondsanteile, danach schien das Thema für viele von ihnen ein für allemal gegessen zu sein.
Nun aber kehren sie in Scharen zurück: 12,4 Millionen Aktiensparer gibt es derzeit in Deutschland, womit die gut zwei Jahrzehnte alte Rekordmarke wieder in Sichtweite rückt. Verantwortlich sind ein Push- und ein Pull-Effekt: Die Niedrigzinsen an der Nulllinie und die Strafzinsen auf hohe Bankguthaben treiben die Anleger aus festverzinslichen Anlagen heraus; die Kursrallyes des letzten Jahres locken sie in die Kapitalmärkte hinein. So kratzt der DAX, der vor der Corona-Pandemie nicht über 14.000 Punkte hinausgekommen und dann kurzzeitig auf unter 9.000 abgerutscht war, aktuell an der 16.000-Punkte-Marke.
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Mitte Juni verabschiedete der Bundestag – nach nur halbstündiger Debatte – eine Pflegereform, in deren Folge die Pflegekräfte ab 2022 besser bezahlt werden. Gegenfinanziert wird mit einem Beitragsaufschlag von 0,1 Prozent für Kinderlose und einem Milliardenzuschuss aus der Bundeskasse. Der Eigenanteil von Pflegeheimbewohnern wird gedeckelt – was zunächst nach einer guten Nachricht klingt.
Sowohl Verbraucherschützer als auch mehrere Wirtschafts- und Pflegeverbände halten das jedoch für eine Mogelpackung. So errechnete der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), dass trotz der Entlastungen schon in zwei Jahren wieder der derzeitige Durchschnitts-Eigenanteil von über 2.100 Euro erreicht sein wird (zum Vergleich: Die durchschnittliche gesetzliche Rente liegt bei rund 1.500 Euro). vzbv-Vorstand Klaus Müller findet drastische Worte: „Das, was die Bundesregierung nach vier Jahren Arbeit kurz vor Schluss vorlegt, ist eine Ohrfeige für Betroffene.“ Private Pflegevorsorge, etwa in Form eine Pflegetagegeldversicherung, bleibt nach wie vor essenziell.
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Wer zu den geprellten Investoren des Container-Vermieters P&R gehört, findet dieser Tage auf seinem Kontoauszug ein Stück Wiedergutmachung: Die ersten 200 Millionen Euro aus der Insolvenzmasse fließen an die Gläubiger. Laut Insolvenzverwalter Dr. Michael Jaffé ist das „außergewöhnlich früh“ für ein solch komplexes Verfahren. Das Insolvenzrecht erlaube eine solche vorzeitige Ausschüttung nur in Ausnahmefällen.
Die nächste Tranche soll Mitte 2022 folgen, insgesamt erwartet Jaffé rund eine Milliarde Euro verteilen zu können. Zuvor mahnt er die ehemaligen Anleger noch zur Unterzeichnung der sogenannten Hemmungsvereinbarung, mit der Verjährungsfristen aufgehoben und Musterverfahren vereinfacht werden sollen.
Bei der Pleite der Unternehmensgruppe vor drei Jahren standen rund 3,5 Milliarden Euro, nahezu ausschließlich von Privatanlegern, im Feuer. Von den in den Büchern geführten 1,6 Millionen Containern existierten in Wahrheit nur gut 600.000. „Merkmale eines Schneeballsystems“ attestierten Staatsanwälte dem Geschäftsmodell; der zwischenzeitlich inhaftierte P&R-Gründer und Hauptverantwortliche wird indes aus gesundheitlichen Gründen nicht angeklagt.
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Alle Jahre wieder: In Deutschland wird erneut über das Renteneintrittsalter debattiert. Während der Wissenschaftliche Beirat des Bundeswirtschaftsministeriums kürzlich eine zaghafte Anhebung auf 68 Jahre befürwortete, fordert das Institut der deutschen Wirtschaft (IW), das Arbeitsleben bis zum 70. Geburtstag auszudehnen. Nur so bleibe die Umlagerente finanzierbar.
Die steht bekanntermaßen vor dem Problem, dass immer weniger Erwerbstätige immer mehr Ruheständler immer länger finanzieren müssen. Wenn die Rentenbeiträge nicht mittelfristig explodieren sollen, muss entweder das Rentenniveau stark sinken – oder die Menschen müssen länger arbeiten. Unabhängig davon, ob Reformvorschläge wie der Einbezug von Beamten und Selbstständigen umgesetzt werden. Im Gespräch ist auch der Vorschlag, das Renteneintrittsalter automatisch im Gleichschritt mit der statistischen Lebenserwartung anzuheben.
Außer Frage steht, dass die gesetzliche Rente zukünftig bei immer weniger Ruheständlern für einen auskömmlichen Lebensstandard reichen wird. Private Vorsorge ist daher für die meisten Bundesbürger unverzichtbar.
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Broker-Apps machen den Handel mit Aktien auch für Privatanleger ohne einschlägige Kenntnisse zum Kinderspiel und erleben seit einiger Zeit einen Boom. Forscher des Leibniz-Instituts für Finanzmarktforschung SAFE haben nun untersucht, ob dieser bequeme Zugang zu den Kapitalmärkten das Anlegerverhalten verändert.
Sie stellten fest: Smartphone-Broker tendieren deutlich mehr zum Risiko als die Nutzer anderer Medien. Wenn ein Titel in der Vergangenheit hohe Renditen aufwies, lassen sie sich auch von starken Kursschwankungen nicht vom Kauf abhalten. Studienmitautor Andreas Hackethal, Leiter der Forschungsabteilung Household Finance bei SAFE, betont, dass dieses Verhalten nicht nur bei Neulingen zu beobachten ist: „Die gestiegene Risikobereitschaft ist nicht durch eine anfängliche, vorübergehende Begeisterung zu erklären, sondern ist Ausdruck einer langfristig geänderten Anlagestrategie.“ Ebenfalls besorgniserregend: Wer durch den Smartphone-Aktienhandel zu mehr Risiko „erzogen“ wurde, tendiert anschließend auch auf anderen Kanälen zu mehr Risikofreude beim Brokern.
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Broker-Apps machen den Handel mit Aktien auch für Privatanleger ohne einschlägige Kenntnisse zum Kinderspiel und erleben seit einiger Zeit einen Boom. Forscher des Leibniz-Instituts für Finanzmarktforschung SAFE haben nun untersucht, ob dieser bequeme Zugang zu den Kapitalmärkten das Anlegerverhalten verändert.
Sie stellten fest: Smartphone-Broker tendieren deutlich mehr zum Risiko als die Nutzer anderer Medien. Wenn ein Titel in der Vergangenheit hohe Renditen aufwies, lassen sie sich auch von starken Kursschwankungen nicht vom Kauf abhalten. Studienmitautor Andreas Hackethal, Leiter der Forschungsabteilung Household Finance bei SAFE, betont, dass dieses Verhalten nicht nur bei Neulingen zu beobachten ist: „Die gestiegene Risikobereitschaft ist nicht durch eine anfängliche, vorübergehende Begeisterung zu erklären, sondern ist Ausdruck einer langfristig geänderten Anlagestrategie.“ Ebenfalls besorgniserregend: Wer durch den Smartphone-Aktienhandel zu mehr Risiko „erzogen“ wurde, tendiert anschließend auch auf anderen Kanälen zu mehr Risikofreude beim Brokern.
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Ein Hundehalter konnte sein Tier wegen Schichtdienst-Verpflichtungen nicht regelmäßig ausführen. Weil ihr das Gassigehen Freude bereitete, sprang eine Nachbarin über Jahre hinweg für ihn ein. Einmal jedoch rannte der angeleinte, üblicherweise ruhige Vierbeiner los, um einer Katze nachzujagen. Die Nachbarin stürzte daraufhin und zog sich schwere Verletzungen zu, die eine dauerhafte Teilinvalidität zur Folge haben. Vor dem Landgericht Coburg wollte sie dafür Schadensersatz vom Hundehalter erstreiten.
Die Richter urteilten: Auch wenn die Klägerin aus Gefälligkeit das Gassigehen übernahm, handelte sie damit nicht auf eigene Gefahr – der Hundehalter haftet also grundsätzlich. Weil die Klägerin jedoch mit einem plötzlichen Losreißen des Hundes bei einem Spaziergang in der Dämmerung habe rechnen müssen, wurde die Haftung auf die Hälfte der Schadenssumme begrenzt. Der Fall unterstreicht erneut, wie wichtig eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung ist. Denn schon wenn ein Haustier unkontrolliert auf die Straße läuft und Autofahrer daraufhin ausweichen, kann es zu immensen Schäden kommen – für die regelmäßig die Tierhalter geradestehen müssen.
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Wer beizeiten in Kryptowährungen wie Bitcoin, Ether & Co. eingestiegen ist, konnte – zumindest zwischenzeitlich – hohe Kursgewinne verbuchen. Werden diese realisiert, also in Euro umgewandelt, kommt der Fiskus ins Spiel. Es sei denn, Privatpersonen verkaufen nach mindestens einjähriger Haltedauer, dann sind die Gewinne steuerfrei.
Andernfalls aber kann es kompliziert werden, denn Steuerexperten sehen einige Fallstricke. Das Bundesfinanzministerium (BMF) will keine Regelungslücke erkennen, arbeitet aber mit den Ländern an einem Schreiben, das die ertragssteuerliche Behandlung virtueller Währungen eindeutig vorgeben soll. Gerichte hatten zuletzt uneinheitlich geurteilt. Das BMF empfiehlt Privatanlegern, Krypto-Verkäufe als „Einkünfte aus Leistungen“ oder „privates Veräußerungsgeschäft“ zu deklarieren. Völlig offen ist aber noch, wie Gewinne aus selbst erzeugten Coins behandelt werden sollen. Krypto-Anleger, die jetzt Kursgewinne realisieren, sollten sich daher vor dem Ausgeben der gesamten Summe vergewissern, ob davon nicht noch etwas an den Fiskus abzutreten sein könnte.
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