Laut der Deutschen Bundesbank verfügen die Bundesbürger in Form von Bargeld, Wertpapieren, Bankeinlagen und Ansprüchen gegenüber Versicherungen über mehr als 7,1 Billionen Euro und damit über so viel wie nie zuvor. Im ersten Quartal dieses Jahres kamen über 190 Milliarden Euro hinzu. Nicht eingerechnet sind Immobilien und deren Wertsteigerung.
Nach wie vor setzen die Deutschen für ihr Geldvermögen in erster Linie auf Sicherheit und horten es gern als Bargeld oder Sichteinlagen, worauf mit 2,86 Billionen Euro der Löwenanteil des Gesamtvermögens entfällt. Den Null- bzw. Negativzinsen zum Trotz flossen auch im ersten Quartal wieder 47 Milliarden Euro in diese Anlageformen, die den Vorteil jederzeitiger Liquidität bieten. In Investmentfonds pumpten die Bundesbürger mit 25 Milliarden Euro zwar nur gut halb so viel – aber auch diese Summe markiert einen Rekord. Hinzu kamen drei Milliarden, die in Aktien und sonstige Anteilsrechte vor allem inländischer Unternehmen investiert wurden. Ein zaghafter Trend Richtung Kapitalmärkte lässt sich mithin erkennen.
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Die Preise für Wohnimmobilien haben bekanntermaßen in vielen Teilen Deutschlands ein Niveau erreicht, das mit den zu erwartenden Mieteinnahmen erst nach mehreren Jahrzehnten gedeckt werden kann. Die konkrete Jahresanzahl – Vervielfältiger genannt – ist ein zentrales Kriterium bei einer Kaufentscheidung. In manchen Gegenden Deutschlands bekommt man Mietwohnungen für das Zwölffache der Jahresnettokaltmiete (Sachsen-Anhalt), in anderen muss man das 75-Fache (Nordfriesland) berappen. Ein weiterer wichtiger Faktor ist die Wertentwicklung einer Immobilie, die erheblich zur Gesamtrendite eines Investments beitragen kann.
Das Hamburgische Weltwirtschaftsinstitut hat Kaufpreisniveaus, Vervielfältiger und zu erwartende Wertsteigerung in allen Kreisen und kreisfreien Städten unter die Lupe genommen. Die besten Investitionschancen gibt es demzufolge in Teilen Niedersachsens (Landkreise Gifhorn, Grafschaft Bentheim, Lüneburg, Osnabrück, Rotenburg/Wümme) und Schleswig-Holsteins (Herzogtum Lauenburg) sowie in einigen Kreisen in Hessen (Bergstraße, Darmstadt-Dieburg, Offenbach), Rheinland-Pfalz (Alzey-Worms, Südliche Weinstraße, Bad Dürkheim), Baden-Württemberg (Waldshut, Tuttlingen) und Bayern (Straubing-Bogen). Die Analysten verweisen allerdings auf Regulierungsrisiken infolge der Bundestagswahl, da die steigenden Mieten weit oben auf der politischen Aufgabenliste der neuen Regierung stehen dürften.
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Mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) wurde 2018 ein Fördermodell für Geringverdiener eingeführt. Der Staat übernimmt seitdem einen Teil der Kosten, die Arbeitgeber in die betriebliche Altersversorgung ihrer wenig verdienenden Arbeitnehmer (bis 2.575 Euro Bruttomonatseinkommen) investieren. 288 Euro pro Jahr beträgt der Förderhöchstbetrag derzeit.
Wie neue Zahlen des Statistischen Bundesamtes zeigen, bleibt das Interesse insbesondere bei kleinen und Kleinstbetrieben bislang verhalten. Nur 6,0 bzw. 3,1 Prozent der Firmen dieser Größenordnung nehmen die Förderung in Anspruch. Bei den Großbetrieben mit mehr als 250 Mitarbeitern sind es 14,5 Prozent. In diesen sind denn auch mehr als 60 Prozent der Geförderten angestellt, in Kleinstbetrieben mit bis zu 10 Mitarbeitern dagegen nur 7 Prozent.
Immerhin stimmt die Gesamttendenz: 2018 nutzten lediglich 2,5 Prozent der Arbeitgeber die Förderoption, über 3,4 Prozent (2019) stieg dieser Anteil im letzten Jahr auf 4,2 Prozent. In der Bundespolitik wird dennoch diskutiert, ob die Betriebsrentenförderung für Geringverdiener zur gesetzlichen Pflicht erhoben werden sollte.
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In Zeiten, in denen die Naturgewalten von Jahr zu Jahr unkalkulierbarer und zerstörerischer zu werden scheinen, mag diese Mitteilung des Versicherer-Gesamtverbands GDV überraschen: Im letzten Jahr wurden den Versicherern so wenige Blitzschäden gemeldet wie nie zuvor, nämlich rund 200.000. Damit setzt sich der stetige Rückgang seit 2014, als rund 380.000 Schäden durch Blitzeinschläge registriert wurden, fort. Die Zahlen umfassen sowohl Gebäude- als auch Hausratversicherungen.
Die durchschnittliche Schadenshöhe erreichte mit circa 1.300 Euro ebenfalls einen Rekordwert, allerdings nach oben. Aus diesem Grund sind die Gesamtschadenszahlungen trotz der geringen Fallzahl erneut gestiegen. Nach 250 Millionen Euro im Jahr 2019 leisteten die Versicherer im vergangenen Jahr 260 Millionen Euro für Blitzschäden.
GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen führt den Anstieg des Schadensdurchschnitts auf die fortschreitende Gebäudetechnisierung zurück. Hightech-Steuerungen für Jalousien oder Heizungen sind immer häufiger von Blitzeinschlägen betroffen, die Reparatur kann kostspielig werden.
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In einer Gemeinschaftsstudie schätzen das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung, das Deutsche Zentrum für Altersfragen und die Uni Vechta das Volumen der jährlich vererbten Vermögen für die kommenden Jahre auf 400 Milliarden Euro. Im Schnitt entfallen bei Erbschaften 85.000 Euro auf einen Hinterbliebenen, während bei Schenkungen zu Lebzeiten 89.000 Euro pro Begünstigten den Besitzer wechseln.
Bei der Gestaltung des Erbens und Schenkens gibt es zahlreiche Möglichkeiten, die Steuerlast deutlich zu reduzieren, etwa mit Fondspolicen. Diese müssen allerdings gewisse Gestaltungsmerkmale aufweisen: keine feste Vertragslaufzeit, mehrere Versicherungsnehmer und versicherte Personen, flexible Bezugsrechte. Einige Gesellschaften bieten speziell auf den intergenerationellen Vermögenstransfer zugeschnittene Fondspolicen an.
Spezialisierte Generationenberater und Ruhestandsplaner unterstützen bei der steuerschonenden Weitergabe von Vermögen, wobei sie nach Bedarf weitere Fachleute wie Steuerberater oder Rechtsanwälte hinzuziehen.
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Die Deutsche Aktuarvereinigung (DAV), in der sich die Versicherungsmathematiker zusammengeschlossen haben, hat Berufsunfähigkeitsfälle der letzten 20 Jahre ausgewertet. Wie sich herausstellte, hat sich das Risiko, vorzeitig wegen Krankheit oder Unfall den Beruf aufgeben zu müssen, insbesondere für Frauen unter 40 Jahren erhöht – im Betrachtungszeitraum um mehr als 30 Prozent. Primär geht dieser Anstieg auf psychische Leiden zurück, die mittlerweile den Hauptgrund für einen erzwungenen verfrühten Ruhestand darstellen.
Insgesamt beklagen die Aktuare eine anhaltende Sorglosigkeit bei den Berufstätigen in Deutschland: „Die Menschen versichern ihr Smartphone, aber nicht ihre Arbeitskraft und damit ihre Existenzgrundlage“, bringt der DAV-Vorstandsvorsitzende Dr. Herbert Schneidemann die Lage auf den Punkt und warnt eindringlich: „Ohne eine entsprechende Absicherung sind das für die meisten kaum zu kompensierende Einschnitte im Haushaltseinkommen, und für Alleinverdiener oder Singles kann das sogar den Ruin bedeuten.“ Im Jahr 2019 verfügten nur rund 17 Millionen der 45 Millionen Erwerbstätigen in Deutschland über eine Invaliditätsabsicherung.
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Bereits legendär in der Krypto-Szene ist der deutsche Programmierer Stefan Thomas, der vor langer Zeit über 7.000 Bitcoins kaufte – heutiger Wert: über 200 Millionen Euro – und sich partout nicht an das Passwort (Private Key) erinnern kann. So bleibt sein Vermögen unerreichbar.
Der Fall schürt Ängste, die viele mit einem Krypto-Engagement liebäugelnde Privatanleger umtreiben: Was, wenn ich nicht mehr an mein Krypto-Guthaben (Wallet) herankomme, weil ich den Private Key vergessen/verlegt habe? Oder wenn meine Online-Verwahrstelle pleitegeht oder gehackt wird?
Abhilfe versprechen aktiv gemanagte Krypto-Fonds, die derzeit vermehrt aufgelegt werden. Szenekundige Manager übernehmen dabei die Auswahl jener Kryptowährungen, die Wachstumspotenzial versprechen. Das ist keine Kleinigkeit, denn der Markt ist mit über 10.000 handelbaren Währungen mittlerweile unüberschaubar geworden. Durch eine kluge Diversifizierung soll das Risiko vermindert und eine Outperformance bewerkstelligt werden, die die Managementgebühren wettmacht. Es bleibt allerdings das Risiko, dass der Kryptomarkt auf breiter Front abstürzt. Für die Altersvorsorge sind Krypto-Fonds also weniger geeignet, vielmehr dienen sie der Spekulation. Immerhin ist das Guthaben aber bei seriösen Anbietern in sicheren Händen und auch bei Passwortverlust noch verfügbar.
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Hackerattacken finden selten den Weg in überregionale Medien – wie Mitte Juli, als der Landkreis Anhalt-Bitterfeld seine gesamte IT infolge einer Cybererpressung abschalten musste und noch nicht mal Sozialhilfe anweisen oder E-Mails versenden konnte. Diese schlagzeilenträchtigen Fälle bilden nur die Spitze des Eisbergs, wie eine forsa-Umfrage kürzlich erneut belegte: 27 Prozent der mittelständischen Unternehmen waren bereits von einer erfolgreichen Cyberattacke betroffen. Bei 39 Prozent von ihnen waren die Computersysteme für mindestens vier Tage außer Betrieb; dieser Anteil hatte im Vorjahr noch bei 20 Prozent gelegen.
Dessen ungeachtet halten 70 Prozent die Gefahr aus dem Cyberraum für ihr eigenes Unternehmen für gering – und betreiben nur halbherzig Prävention. Lediglich jedes fünfte Unternehmen macht Nägel mit Köpfen und erfüllt die zehn Basis-Anforderungen an IT-Sicherheit, wie sie von der Initiative CyberSicher definiert werden. Vor allem bei der Datensicherung hapert es. Auch eine Cyberpolice, die nicht nur finanzielle Schäden ersetzt, sondern zudem bei der Prävention unterstützt, haben in Deutschland nur wenige Unternehmen und Privatpersonen abgeschlossen.
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Die Verbraucherzentrale Sachsen hatte gegen die Sparkasse Vogtland geklagt, weil diese bei Neukunden und nach einem Kontowechsel ein Verwahrentgelt in Höhe von 0,7 Prozent pro Jahr – zusätzlich zu den Kontoführungsgebühren – verlangt. Lediglich Guthaben unter 5.000 Euro bleiben davon verschont. Wie das Landgericht Leipzig nun urteilte, ist das rechtmäßig. Auch Sparkassen müssten sich „an Marktgegebenheiten ausrichten und wirtschaftlich agieren“.
Zwar wollen die Verbraucherschützer in Berufung gehen, doch der Trend ist ungebrochen: Es wird immer kostspieliger, Erspartes auf Giro- und Festgeldkonten herumliegen zu lassen – wo zudem die Inflation an der Kaufkraft nagt. Mittlerweile erheben mehr als 450 Banken Negativzinsen.
Auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist kürzlich juristisch gescheitert, als sie einem Online-Broker per Unterlassungsverfügung verbieten wollte, schon ab einem Guthaben von 250 Euro Negativzinsen zu vereinnahmen. Das Frankfurter Verwaltungsgericht befand, dass die Aufsicht kein Recht zum Einschreiten habe, solange der ordentliche Rechtsweg offenstehe.
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