Die Deutschen zeigen sich seit einigen Jahren offener gegenüber einem Engagement an den Kapitalmärkten. Das sieht der Gesetzgeber gern, denn es hilft bei der Altersvorsorge, die bekanntermaßen bei vielen Menschen besorgniserregende Lücken aufweist.
Zur weiteren Stärkung privater Aktien- und Aktienfonds-Investitionen plant das Bundesfinanzministerium nun im Rahmen des Zukunftsfinanzierungsgesetzes, das 2023 in Kraft treten soll, einen neuen Freibetrag einzuführen. Er soll ausschließlich auf Gewinne aus Aktien(fonds)verkäufen anwendbar sein. Seine Höhe ist noch nicht bekannt, soll dem Vernehmen nach aber vierstellig ausfallen.
Der „herkömmliche“ Sparer-Pauschbetrag soll derweil im nächsten Jahr von 801 auf 1.000 Euro steigen. Auf dem verfassungsgerichtlichen Prüfstand in Karlsruhe steht zudem aktuell die sogenannte Verlustverrechnungsbeschränkung für Aktienveräußerungsverluste. Diese wurde vom Bundesfinanzhof bereits für verfassungswidrig erklärt. Hier könnte es demnach schon bald zu größeren steuerlichen Freiheiten für die Anleger kommen.
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Die Kosten für die Reparatur von Pkw-Schäden sind erneut deutlich angestiegen. Zwischen August 2021 und August 2022 legten sie um circa 8 Prozent zu – was ziemlich genau dem Preisanstieg bei Ersatzteilen entspricht. Pro Reparatur mussten die Versicherer zuletzt im Schnitt 3.375 Euro überweisen. 2013 reichten noch 2.400 Euro aus.
Für von außen sichtbare Ersatzteile wie Windschutzscheiben, Türen und Kotflügel gilt der sogenannte Designschutz. Er läuft auf ein Quasi-Monopol der Hersteller hinaus. Diese ließen und lassen sich nicht zweimal bitten und drehen regelmäßig kräftig an der Preisschraube. Während die allgemeine Inflation zwischen 2013 und 2022 kumuliert 22 Prozent betrug (2,1 Prozent p. a.), verteuerten sich Kfz-Ersatzteile im selben Zeitraum um mehr als 55 Prozent (4,7 Prozent p. a.). Noch höher fiel der Preisanstieg etwa bei Rückleuchten mit 79 und bei Kofferraumklappen mit 73 Prozent aus. Das einträgliche Privileg der Autohersteller soll zwar gesetzlich abgeschafft werden – allerdings erst 2045.
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Eine Vervielfachung des Preises innerhalb weniger Jahre, das ist das Versprechen der Assetklasse Luxusuhren. So hätte beispielsweise der Kauf des Modells Patek Philippe Nautilus 2014 bis heute eine Rendite von mehr als 700 Prozent eingebracht. Zum Vergleich: Die Apple-Aktie gewann im selben Zeitraum rund 112 Prozent an Wert hinzu. Taugt die Assetklasse der Zeitmesser also als Beimischung zum Portfolio?
Die Story erinnert an die anderer Nischen-Sachwerte, etwa Wein und Whisky, Oldtimer oder auch Lego-Sets. Hier wie dort sorgen immer wieder spektakuläre Wertsteigerungen für Aufsehen. Branchenexperten verweisen jedoch darauf, dass nur etwa jede fünfte Luxusuhr Wertsteigerungspotenzial besitze. Hilfreich, wenn nicht gar notwendig sei eine persönliche Vorliebe für das Segment, die für eine zusätzliche „emotionale Rendite“ sorge. Ebenfalls mitbringen sollten Anleger eine gewisse Risikofreude. Und nicht zu vergessen: Luxusuhren brauchen in aller Regel in gewissen Zeitintervallen eine Überholung. Die kann schon mal einen vierstelligen Betrag verschlingen und mindert bei einem Verkauf entsprechend die Rendite.
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Für viele Häuslebauer (in spe) bergen die steigenden Leitzinsen eine große Herausforderung, denn die Finanzierungskonditionen verschlechtern sich zusehends. Eine gute Nachricht stellt die Zinsentwicklung hingegen für Lebensversicherungskunden dar: Weil die Versicherer voraussichtlich Mittel aus der Zinszusatzreserve entnehmen können, werden sie solventer und resilienter – und können in vielen Fällen mittelfristig die Überschussbeteiligung für die Kunden erhöhen, wenn die Zinsentwicklung anhält.
Die Zinszusatzreserve wurde 2011 eingerichtet, damit die Versicherer ihren Verpflichtungen auch in einem anhaltenden Niedrigzinsumfeld dauerhaft und zuverlässig nachkommen können. Das Volumen dieses „Puffers“ wuchs seither kontinuierlich an und näherte sich Ende vergangenen Jahres der 100-Milliarden-Euro-Marke. In diesem Jahr aber wird sie erstmals schrumpfen, und zwar um gut 3 Milliarden auf 93 Milliarden Euro. Die entnommenen Mittel dürfen ausschließlich den Kunden zugutekommen, nicht den Versicherungsgesellschaften selbst oder ihren Aktionären. Kurzfristig müssen jedoch noch lang laufende „Hochprozenter“-Verträge aus der Vergangenheit mit Rückstellungen abgesichert werden.
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Da die Kosten für Bauleistungen und -materialien Jahr für Jahr steigen – und somit auch die für Instandsetzungen –, sind Wohngebäude im Regelfall zum sogenannten gleitenden Neuwert versichert. Das bedeutet, dass die Versicherungssumme der Preisentwicklung angepasst wird, damit keine Unterversicherung entsteht. Die kann nämlich dazu führen, dass Kunden einen großen Teil eines Schadens selbst tragen müssen. Im Gleichschritt mit der Versicherungssumme werden auch die Beiträge angehoben.
Für die bereits von den Energiekosten gebeutelten Immobilienbesitzer wird es nun aufgrund der ebenfalls immens gestiegenen Preise für Material und Bauleistungen noch ungemütlicher: Der „Anpassungsfaktor in der Wohngebäudeversicherung zum gleitenden Neuwert“ – im Durchschnitt der letzten 10 Jahre rund 3 Prozent – springt 2023 auf fast 15 Prozent. Berechnet wird er auf Basis des Tariflohnindex für das Baugewerbe und des Baupreisindex für Wohngebäude, beide herausgegeben vom Statistischen Bundesamt.
Anja Käfer-Rohrbach, stellvertretende Hauptgeschäftsführerin des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), räumt ein, dass die happigen Prämienerhöhungen viele Hausbesitzer „hart treffen“ dürften: „Sie sind aber notwendig, damit ein Haus auch künftig ausreichend versichert ist und existenzielle Risiken abgewendet werden können.“
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In der Niedrigzinsphase mussten sich Anleger, die auf Staatsanleihen setzen, in Genügsamkeit üben. Die deutschen Papiere brachten bekanntlich sogar zeitweise Negativrenditen ein. Damit dürfte einstweilen Schluss sein: Mit der Zinswende rücken auch Rentenfonds wieder in den Fokus der Anleger. Mehr als 3 Prozent sind mit zehnjährigen US-Staatsanleihen drin, über 4 Prozent mit italienischen.
Das reicht zwar angesichts der galoppierenden Inflation nicht zum Kaufkrafterhalt. Doch immerhin handelt es sich um eine Verzinsung, die ihren Namen verdient. Und entscheidend sei, wie Experten gern betonen, weniger die aktuelle Preissteigerung als die mittel- und langfristige Inflationserwartung. So rechnet etwa die Europäische Zentralbank für 2024 wieder mit einer Inflationsrate von moderaten 2,3 Prozent.
Dass schon der ideale Wiedereinstiegszeitpunkt gekommen ist, bezweifelt indes so mancher Branchenteilnehmer – und rät dazu, den Höhepunkt des Zinszyklus abzuwarten. Um den sicher zu bestimmen, würde allerdings eine magische Glaskugel gebraucht. Angesichts der Rekordinflation ist zwar von weiteren Zinserhöhungen auszugehen, gleichwohl ist der Spielraum der EZB angesichts der Rezessionsrisiken im Euroraum begrenzt.
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Die Zahl der hierzulande gestohlenen Pkw lag im vergangenen Jahr erstmals unter der Marke von 10.000. Während es in den 1990er-Jahren noch circa 100.000 Diebstähle gab, wurden 2021 von den Versicherern nur noch 9.805 registriert. Für die erfreuliche Entwicklung sind vor allem bessere Sicherheitstechnik und stärkerer behördlicher Druck durch Grenzkontrollen und Strafverfolgung verantwortlich. Der wirtschaftliche Schaden bleibt indes beträchtlich: Durchschnittlich erstatteten die Versicherer 2021 pro Tag mehr als eine halbe Million Euro für gestohlene Autos, das entspricht über 19.000 Euro pro Schadensfall.
Auf der Wunschliste der Diebe stehen SUVs ganz oben: Neun der zehn begehrtesten Modellreihen gehören zu diesem Fahrzeugsegment. So verwundert es nicht, dass Land Rover – mit drei Modellen in den „Top Ten“ vertreten – der diebstahlträchtigste Hersteller ist. Den Negativ-Spitzenplatz unter den Modellen hat indes der Kia Stinger mit einer Diebstahlquote von 1,2 Prozent (bezogen auf die kaskoversicherten Fahrzeuge) inne. Von deutschen Herstellern findet sich nur ein Modell unter den meistgestohlenen Autos: Der BMW X6 rangiert mit einer Quote von 0,56 Prozent auf Platz acht.
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