Im Zuge der Thomas-Cook-Pleite hat sich herausgestellt, dass die deutsche Rechtslage noch Luft nach oben hat. Denn die von Gesetzes wegen vorgegebene Versicherungssumme von 110 Millionen Euro deckt nur einen Teil des tatsächlichen Schadens von über 287 Millionen Euro ab – und verringert sich zudem um die bereits erstatteten Kosten für Rückführungen von Reisenden. Die rund 220.000 Geschädigten in Deutschland hätten somit bloß 17,5 Prozent ihrer Vorauszahlungen zurückerhalten, wenn der Bund nicht eingesprungen wäre. Bis Juni will er den Geprellten ihren Schaden ausgleichen, wofür mit Kosten von mehr als 260 Millionen Euro (inklusive Abwicklungs- und Rechtskosten) gerechnet wird.
Damit so etwas nicht noch mal passiert, will der Bundesrat eine Gesetzesänderung durchsetzen. Zur Diskussion stehen zwei Modelle: Beim Individualmodell muss jeder Veranstalter seine vereinnahmten Vorauszahlungen absichern; das alternative Fondsmodell hingegen deckt die ganze Branche mit einem riesigen Versicherungstopf ab, in den jedes Reiseunternehmen eine umsatzabhängige Prämie einzahlt. Der gesetzgeberische Ball liegt nun im Feld der Bundesregierung.
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Auf 7 bis 12 Prozent Rendite kommen Private-Equity-Fonds laut dem Bundesverband Alternative Investments (BAI). Wo so viele Chancen liegen, gibt es naturgemäß auch beträchtliche Risiken. Die Anleger gehen mit ins unternehmerische Risiko der Zielfirmen und müssen auf deren Pleite gefasst sein, also auf einen Totalverlust. Zudem bindet man sich mit einem Private-Equity-Investment in der Regel für zehn oder zwölf Jahre. Ein vorzeitiger Verkauf ist zwar am Zweitmarkt möglich, in der Regel aber mit schmerzhaften Abschlägen verbunden.
Kaum verwunderlich also, dass Privatanleger bisher weitgehend die Finger von privatem Beteiligungskapital ließen. Doch das scheint sich in Zeiten von Niedrigzinsen und stark schwankenden Börsen zu wandeln: 2019 steckten Privatanleger hierzulande 43 Prozent mehr Geld in geschlossene Publikums-AIFs (alternative Investmentsfonds) als im Vorjahr, wie das Berliner Analysehaus Scope errechnet hat. Davon entfallen rund 22 Prozent auf das Private-Equity-Segment. Das liegt damit zwar weit hinter Immobilien (73 Prozent) zurück, bewegt sich aber offenbar aus seinem Nischendasein heraus.
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Der klassischen Lebensversicherung wurde seit Beginn der Niedrigzinsphase ein Tod auf Raten prophezeit, da sie wenig Rendite abwirft. Der sogenannte Garantiezins liegt aktuell bei 0,9 Prozent und wird voraussichtlich in absehbarer Zeit noch weiter abgesenkt. Dessen ungeachtet vermeldete der Versicherer-Gesamtverband (GDV) kürzlich Zahlen für das Geschäftsjahr 2019, die das Segment sehr lebendig und putzmunter erscheinen lassen: Um satte 11,3 Prozent legten die Beiträge auf 102,5 Milliarden Euro zu. Zu verdanken ist das allein dem Einmalbeitragsgeschäft, das um 37 Prozent wuchs. Versicherungen gegen laufenden Beitrag stagnierten dagegen (–0,1 Prozent).
Offenbar lässt die Angst vor Strafzinsen und der Volatilität der Kapitalmärkte die Anleger wieder die Vorzüge des Altbewährten entdecken. 2018 hatten die Börsen mit einem dicken Minus abgeschlossen, was sicherheitsorientierte Investoren erschreckt haben dürfte. Diese akzeptieren indes immer häufiger – zu mittlerweile über 60 Prozent – modifizierte Garantien anstatt der herkömmlichen starren 100-Prozent-Zusagen.
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Die in vergangenen Jahrzehnten abgeschlossenen Sparverträge mit ihren hohen Verzinsungen werden für immer mehr Sparkassen zu einem Klotz am Bein. In der andauernden Niedrigzinsphase sind nämlich kaum sichere Geldanlagen mit vergleichbar hohen Renditen zu bekommen. Daher bieten einige Sparkassen ihren Kunden eine – auf den ersten Blick stattliche – Geldsumme an, wenn diese ihre Verträge kündigen. Im Allgemeinen entgeht den Kunden dabei aber eine deutlich höhere Summe, die je nach Vertrag durchaus fünfstellig sein kann.
Verbraucherschützer haben daher die Sparkasse Bodensee kürzlich erfolgreich abgemahnt. In zukünftigen Kündigungsangeboten soll deutlicher erklärt werden, worauf die Kunden im Gegenzug für die Einmalzahlung verzichten. Bisher wurde diese nicht unerhebliche Information in den Angebotsschreiben verschwiegen. Dennoch enthielten sie den Bestätigungshinweis, die Kunden seien eingehend über den Sachverhalt aufgeklärt worden. Die Sparkasse Bodensee hat auf die Abmahnung hin eine Unterlassungserklärung abgegeben.
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Der Wintersturm „Sabine“ sorgte am 9. und 10. Februar für Verkehrschaos auf Straßen und Schienen sowie für europaweit 14 tödliche Unfälle. Die Meteorologen hatten indes schlimmere Auswirkungen befürchtet. Von den deutschen Versicherern wurden rund eine halbe Million Schadensfälle an Häusern, Hausrat und bei Unternehmen reguliert, wie der Versicherer-Gesamtverband (GDV) mitteilte. Rund 675 Millionen Euro haben die deutschen Sachversicherer ausgezahlt, womit sich „Sabine“ unter den Stürmen seit 2002 auf Rang sechs einreiht.
Negativ-Spitzenreiter unter den Winterstürmen in Deutschland ist nach wie vor „Kyrill“, der 2007 eine Schadenssumme von 3,3 Milliarden Euro verursachte. Auch „Friederike“ kostete 2018 mit einer Milliarde Euro deutlich mehr als „Sabine“, ebenso wie „Jeanett“ im Jahr 2002 (1,3 Milliarden Euro).
Relativ gering fiel die Schadenssumme infolge des diesjährigen Orkans auch bei den Kfz-Versicherern aus: Etwa 40.000 Schäden fielen bei ihnen an, deren Kosten sich auf rund 75 Millionen Euro summierten.
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Das neuartige Coronavirus wirft die Pläne und das Leben der meisten Menschen derzeit weitgehend über den Haufen. Damit stellen sich in manchen Bereichen auch Fragen nach Versicherungsschutz. Insbesondere drei Anliegen tragen Versicherte häufig vor – hier sind die Antworten:
Zahlt meine Auslandskrankenversicherung, wenn ich mich mit dem neuen Coronavirus infiziert habe?
Die meisten Versicherungen übernehmen die Kosten der medizinisch notwendigen Behandlungen, wenn die Erkrankung nicht schon vor der Abreise ins Ausland vorlag. Klarheit verschafft aber nur ein Blick in die Versicherungsbedingungen. Dort ist auch festgelegt, ob Aufenthalte in Ländern abgesichert sind, für die eine Reisewarnung besteht, und was bei einem Aufenthalt gilt, der zwangsweise länger dauert als eigentlich von der Versicherung gedeckt.
Übernimmt meine Krankenversicherung die Kosten für einen Coronatest?
Die Kosten für einen Coronatest werden übernommen, wenn er ärztlich angeordnet wird – nicht aber, wenn ein Patient sich ohne Anraten eines Arztes testen lässt.
Muss meine Reiserücktrittsversicherung einspringen, wenn ich Angst vor Corona habe?
Nein, die Angst vor einer Ansteckung zählt nicht zu den abgedeckten Rücktrittsgründen, lediglich eine bereits eingetretene Erkrankung oder ein Ereignis wie ein Wohnungsbrand oder der Tod eines nahen Angehörigen berechtigen zum Kostenersatz. Die akzeptierten Gründe unterscheiden sich von Tarif zu Tarif – allgemein gilt aber, dass der Anlass für die Absage der Reise unerwartet aufgetreten sein muss.
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