An Wohngebäuden und Autos sind durch Naturgewalten im ersten Halbjahr 2019 (versicherte) Schäden in Höhe von rund 1,3 Milliarden Euro entstanden. Konkret gehen sie auf Sturm, Hagel, Blitzschlag und Starkregen zurück, insbesondere auf die beiden Stürme „Dragi“ und „Eberhard“ im März und die Unwetter um Pfingsten. Die Kosten bewegen sich damit im langjährigen Durchschnitt, wie der Versicherer-Gesamtverband GDV mitteilte.
Wie hoch die tatsächliche Schadenssumme ausfiel, lässt sich allerdings nicht beziffern, da weniger als die Hälfte der Wohngebäude in Deutschland (43 Prozent) über Versicherungsschutz gegen Elementargefahren verfügen. Insbesondere in Versicherungspolicen, die älter als zehn Jahre sind, fehlt der Baustein Elementarschäden häufig. Das Risiko von Starkregen und Überschwemmungen steigt jedoch Jahr für Jahr, da es klimawandelbedingt zu stärkeren Wetterkapriolen kommt. Auch Gebäude abseits von Flüssen und anderen Gewässern sind zunehmend bedroht.
Staatlicherseits ist nicht viel Hilfe zu erwarten: Die zuständigen Länder haben sich grundsätzlich darauf geeinigt, dass „nur noch derjenige mit staatlicher Unterstützung über die sogenannte Soforthilfe hinaus rechnen kann, der sich erfolglos um eine Versicherung bemüht hat oder ihm diese nur zu wirtschaftlich unzumutbaren Bedingungen angeboten worden ist“. Selbst wenn das der Fall ist, wird je nach Bundesland nur ein Teil der Schäden ersetzt oder lediglich ein Darlehen gewährt.
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Rund dreieinhalb Milliarden Euro Anlegergelder standen plötzlich zur Disposition, als der Schweizer Containervermieter P&R im letzten Jahr seine Zahlungsunfähigkeit vermeldete. Damit gehört die Affäre zu den rekordverdächtigen Anlageskandalen der jüngeren Geschichte. Da mehr als eine Million verkaufter und angeblich vermieteter Container gar nicht existieren, dürfte der Großteil der Investorengelder verloren sein.
Einer der Anleger wollte sich jedoch nicht mit den – eher bescheidenen – Abschlagszahlungen des Insolvenzverwalters zufriedengeben, die voraussichtlich ab 2020 fließen werden. Er klagte vor dem Landgericht Bonn direkt gegen die P&R auf Begleichung der ausstehenden Mietzahlungen. Die Richter stellten indes klar: Einzig der Insolvenzverwalter hat Zugriff auf die Vermögenswerte der Unternehmensgruppe und muss jene nach insolvenzrechtlichen Bestimmungen unter allen Gläubigern verteilen. Eine „Extrawurst“ gibt es nicht.
Für Aufregung sorgten kürzlich auch Serienbriefe von Anlegeranwälten. Woher diese die Adressen der P&R-Investoren hatten, ist unklar. Der zuständige Landesdatenschutzbeauftragte ist eingeschaltet und fahndet nach der undichten Stelle.
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Um durchschnittlich 114 Prozent wuchs die Crowdinvesting-Branche seit 2011 Jahr für Jahr. Waren es anfangs noch überwiegend Start-up-Unternehmen, die per Schwarmfinanzierung Gelder für Investitionen und Wachstum sammelten, machen mittlerweile Immobilienprojekte den Schwerpunkt aus. Im vergangenen Jahr kamen sie auf einen Crowdfunding-Marktanteil von 71 Prozent, Tendenz steigend. Auf der anderen Seite wurden im ersten Quartal dieses Jahres nur drei geschlossene Publikums-Immobilienfonds aufgelegt, das Angebotsvolumen erreichte einen Tiefstand. Darin scheint sich eine Wanderungsbewegung der Initiatoren widerzuspiegeln.
Anleger sollten wissen, dass bei der Schwarmfinanzierung in der Regel ein Totalausfallrisiko besteht, da sie als Nachrangdarlehensgeber fungieren. Erst im Mai musste eine Projektgesellschaft, die 1,9 Millionen Euro eingesammelt hatte, Insolvenz anmelden. Dessen ungeachtet hat die Bundesregierung die regulatorischen Zügel für Crowdinvestments kürzlich gelockert. Bisher musste für Projekte mit einem Volumen unter zweieinhalb Millionen Euro kein Prospekt vorgelegt werden, der gesetzlichen Informationspflichten – vor allem zu den Risiken – gerecht wird. Eigentlich sollten damit Start-ups und innovative Projekte von Administrationsaufwand entlastet werden. Verbraucherschützer kritisieren, dass dieses Privileg auch klassischen Immobilienfinanzierungen zugutekommt. Die Prospektpflicht-Grenze wurde kürzlich sogar auf sechs Millionen Euro angehoben.
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Die Deutschen gelten im internationalen Vergleich als sicherheitsorientiertes Volk mit dementsprechend ausgeprägter Affinität zu Versicherungen. Wie der „Verbraucherstichprobe 2018“ des Statistischen Bundesamtes zu entnehmen ist, trifft das allerdings nur bedingt zu. In manchen Bereichen hat sich nur eine Minderheit jener Deutschen abgesichert, für die es sinnvoll wäre.
Gut sieht es im Bereich Privathaftpflicht aus: 83 Prozent der Haushalte hierzulande haben einen Regressschutz abgeschlossen, das ist der Spitzenwert unter allen Versicherungen. Dass die übrigen 17 Prozent über genug Vermögen verfügen, um in jedem Haftungsfall aus eigener Tasche bezahlen zu können, darf zwar bezweifelt werden – doch dafür gibt es ja die Forderungsausfalldeckung in Haftpflichtpolicen. Mit 75 Prozent kommt auch die Hausratversicherung auf eine ordentliche Abdeckung.
Andere Zahlen widersprechen dagegen dem Klischee des „überversicherten“ Deutschen. So hat nicht einmal jeder zweite Haushalt eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen. Nur jeder vierte ist gegen Berufsunfähigkeit abgesichert, obwohl statistisch rund jeder vierte Arbeitnehmer vor dem Rentenalter aufgeben muss. Eine Risikolebenpolice, mit der man Hinterbliebene für den eigenen Todesfall absichert, findet sich lediglich in 17 Prozent der Haushalte.
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Sogenannte InsurTechs versuchen seit einigen Jahren, den Versicherungsmarkt mit rein digitalen Lösungen umzuwälzen. Von der Bedarfsermittlung und Tarifauswahl bis hin zum Abschluss und zur Leistungsfallbearbeitung decken die Online-Produkte ein vielfältiges Spektrum ab und sollen persönliche Berater überflüssig machen. Die bleiben für die allermeisten Kunden jedoch unersetzlich, wie Zahlen für 2018 zeigen.
Der „Vertriebswegestatistik“ des Versicherer-Gesamtverbands GDV zufolge kommen digitale Direktabschlüsse lediglich in der Kfz-Versicherung auf einen nennenswerten Anteil am Neugeschäft. Jeder fünfte Neuvertrag wird in diesem Segment rein digital abgeschlossen. In den anderen Sparten ist der Online-Anteil verschwindend gering. So wurden lediglich 2,2 Prozent der Lebensversicherungen auf digitalem Wege „eingetütet“, während 18,6 Prozent bei Banken, 28,8 Prozent bei unabhängigen Maklern und 46,9 Prozent bei gebundenen Vertretern abgeschlossen wurden. Auch bei Krankenversicherungen bleiben die InsurTechs mit einem Anteil von 7,6 Prozent im Bereich „unter ferner liefen“.
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In den vergangenen Jahren wurden Goldanleger nicht verwöhnt. Der Kurs sprang hin und wieder über die 1.300-Dollar-Marke, fiel dann aber zuverlässig wieder darunter. Wer bei früheren Höchstständen jenseits der 1.700 Dollar eingestiegen war, konnte darüber kaum erfreut sein. Nun jedoch besteht Anlass zu neuer Hoffnung: Im August stieg der Goldkurs zeitweise auf 1.555 Dollar, der höchste Wert seit April 2013. In Euro wurde mit 1.393 Euro pro Unze sogar ein Allzeitrekord aufgestellt.
Die Gründe sind vielfältig und werden die Weltwirtschaft wohl noch eine Zeitlang prägen: Die amerikanische Notenbank Fed möchte die Geldpolitik wieder lockern, was den Dollar schwächen dürfte, da er für weltweite Investoren unattraktiver wird. Dadurch wird Gold für Anleger außerhalb des US-Währungsraums günstiger, die Nachfrage und damit auch der Kurs dürften profitieren. Der US-chinesische Handelskonflikt sorgt für wachsende Unsicherheit und treibt viele Investoren in den „sicheren Hafen“, als der Gold traditionell gilt. Auch der USA-Iran-Konflikt schwelt noch immer und macht die Finanzmärkte nervös. Zudem erwarten manche Experten, dass mit dem jüngsten Höhenflug des Goldpreises eine wichtige psychologische Hürde übersprungen wurde, die bislang viele Goldinteressenten vom Kauf abhielt.
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