15 gesetzliche Krankenversicherer haben sich im vergangenen Jahr Erhöhungen des Zusatzbeitrags vom Bundesversicherungsamt genehmigen lassen, wie dieses vor Kurzem berichtete. Den Zusatzbeitrag kann jede Kasse je nach individueller Finanzlage selbst festsetzen. Der Durchschnitt liegt derzeit bei 1,1 Prozent. So viel zahlen insgesamt 9,7 Millionen Versicherte von 17 Kassen. 13,6 Millionen Mitglieder von 22 Kassen müssen dagegen tiefer in die Tasche greifen, da ihr Zusatzbeitrag über dem Schnitt liegt. „Die Zahl der Krankenkassen mit überdurchschnittlichem Zusatzbeitragssatz hat damit weiter zugenommen“, resümiert das Bundesversicherungsamt. Um das Bild komplett zu machen: Weniger als 1,1 Prozent zahlen aktuell 10,7 Millionen Versicherte, die sich auf 26 Krankenkassen verteilen.
Für das Jahr 2016 vermeldeten 39 Kassen einen Überschuss und ebenso viele einen Verlust. Insgesamt aber steht ein Plus von rund 500 Millionen Euro unterm Strich, während es 2015 noch ein Minus von 1,1 Milliarden war. Das spricht für eine Atempause.
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Finanzwissen kommt in der Schule bekanntermaßen zu kurz, obwohl das Interesse laut Umfragen groß ist. Entsprechende Wissenslücken zeigen sich auch beim Thema Effektivzins. Diese wichtige Kenngröße sagt den meisten Bundesbürgern wenig bis gar nichts, wie das Marktwächter-Team der Verbraucherzentrale Bremen erhoben hat.
Ihrer Umfrage zufolge haben 36 Prozent der Deutschen das Wort noch nie gehört; 32 Prozent kennen es zwar, können es aber nicht mit Inhalt füllen. Nur vier von zehn Befragten wussten, dass der Effektivzins höher als der Sollzins ist. Sogar viele aktuelle und ehemalige Kreditnehmer können mit dem Begriff nichts anfangen – was einige viel Geld gekostet haben dürfte.
Beim Effektivzins handelt es sich gemeinhin um den effektiven Jahreszins, der die jährlichen Gesamtkosten eines Kredits in Prozent der Darlehenssumme angibt. Er sollte für einen Vergleich von Kreditangeboten herangezogen werden. Neben dem Sollzins enthält er auch eventuelle Gebühren, Prämien für eine Restschuldversicherung oder auch, bei Immobilienkrediten, die Grundschuldeintragung.
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Ein „intelligentes“ Haus bietet viele Vorteile, daher werden Smart-Home-Technologien wie Jalousien-, Licht- oder Heizungsregelung per App mehr und mehr zum Standard. Es gibt aber auch einen Nachteil: die oft kilometerlange Verkabelung. Sie hat das Potenzial, den Schaden bei Blitzschlag und Überspannung zu vergrößern.
Zumindest vermutet der Versicherer-Gesamtverband GDV die zunehmende Verbreitung dieser Technologien hinter dem Anstieg der durchschnittlichen Schadenssumme, wie der jüngst veröffentlichten GDV-Blitzbilanz 2016 zu entnehmen ist. Ihr zufolge ging die Zahl der Versicherungsschäden durch Blitzschlag und Überspannung zwar gegenüber dem Vorjahr um rund 50.000 auf circa 300.000 zurück. Weniger stark sank aber die Gesamtschadenssumme, nämlich von 240 auf 210 Millionen Euro. Daraus resultiert der höhere durchschnittliche Schaden. Wer eine gute Wohngebäudeversicherung hat, muss sich darum aber nicht bekümmern.
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Der Run auf Immobilien wird für mehr und mehr Fondsmanager zum Problem. Denn geeignete Anlageobjekte sind immer schwerer zu finden, infolgedessen wächst die Liquidität der Fonds. Allein im letzten Jahr pumpten die Anleger rund sieben Milliarden Euro in die Sachwertvehikel. Viel Geld auf der hohen Kante wirkt sich aber ungünstig auf die Rendite aus, gerade in Zeiten von Negativzinsen auf große Vermögen.
Als Konsequenz daraus haben zahlreiche offene Immobilienfonds einen „Cash Stop“ verhängt, manche kurz-, manche langfristig. So will beispielsweise Union Investment erst wieder Anlegergelder für seine UniImmo-Fonds annehmen, wenn die Liquidität deutlich reduziert wurde. Auch KanAm schließt die Pforten, will aber bei Bedarf per „Cash Call“ Kapital für konkrete Kaufvorhaben einsammeln. Das Gleiche gilt für den Anbieter Wertgrund.
Investmentmöglichkeiten gibt es aber auch weiterhin. Offen sind etwa noch Fonds der Deutschen Asset Management und von Commerz Real. Union und Swiss Life haben kürzlich neue Fonds aufgelegt, während KanAm weitere angekündigt hat.
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Auch nach der jüngsten Pflegereform bleibt eine beträchtliche Finanzierungslücke, die von den Pflegebedürftigen oder ihren Angehörigen zu schließen ist. Eine private Pflegevorsorge ist daher, wenn man nicht über nennenswertes Vermögen verfügt, unabdingbar – zum Beispiel mit einer Tagegeldversicherung. Sie zahlt im Leistungsfall fortlaufend einen vertraglich vereinbarten Geldbetrag, dessen Höhe in der Regel vom Pflegegrad (PG) abhängt. Am Markt gibt es eine Vielzahl von Tarifmodellen, die für Laien kaum zu überblicken sind. Worauf kommt es an, welche Kriterien sollte man mit seinem Berater anlegen?
Meist ist die Höhe des Pflegetagegeldes prozentual nach PG gestaffelt, mit 100 Prozent in PG 5. Dieser Höchstsatz sollte für stationäre Pflege auch in den PG 2–4 gelten, zudem ist ein hoher Satz für ambulante Pflege in PG 4 günstig. In der Regel werden dynamisch steigende Beiträge vereinbart, hier können Widerspruchsmöglichkeiten gefragt sein. Zudem sollte es die Option auf Leistungsdynamik geben, damit man den Schutzumfang später noch erweitern kann. Vorteilhaft kann es auch sein, eine Option auf temporäre Beitragsfreistellung einzuschließen, so dass man im Falle von Arbeitslosigkeit oder eines längeren Auslandsaufenthalts nicht gleich kündigen muss. Die Anzeige der Pflegebedürftigkeit beim Versicherer sollte möglichst lange rückwirkend erfolgen können.
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