Wegen der anhaltenden Niedrigzinsmisere gerät das altbewährte Prinzip der Kapital-Lebensversicherung unter Druck. Die Versicherer haben Mühe, die üppigen Verzinsungen für die alten Verträge zu erwirtschaften. Und mit dem aktuell gültigen Garantiezins von 1,25 Prozent kann man den Kunden kaum mehr einen Inflationsausgleich zusichern.
Folgerichtig verabschieden sich mehr und mehr Versicherer von der Kapital-Lebensversicherung mit Garantiezins, darunter große Anbieter wie Generali, Ergo, Talanx und Zurich. Stattdessen halten zunehmend neuartige Garantiekonzepte Einzug. Zugesichert wird zumeist lediglich der Beitragserhalt, darüber hinaus geht der Kunde mit ins Anlagerisiko, erhält im Gegenzug aber auch mehr Rendite.
In Zukunft soll der branchenweite Höchstrechnungszins sogar ganz wegfallen. Die Bundesregierung plant die Abschaffung für große Versicherer – damit wäre das Aus der klassischen Kapital-Lebensversicherung besiegelt.
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Dass sich der Wechsel der Kfz-Versicherung richtig lohnen kann, ist allgemein bekannt. Wie atemberaubend die Unterschiede sein können, belegt nun die zum fünften Mal erschienene „Marktstudie zur Preissituation im deutschen Kfz-Versicherungsmarkt“.
Prof. Dr. Thomas Köhne vom unabhängigen Institut für Versicherungswirtschaft an der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin hat für die Studie die Angebote für zehn Musterkunden in 30 deutschen Regionen verglichen. Ergebnis: Das Einsparpotenzial bei einem Wechsel der Kfz-Police beträgt im Schnitt 46,8 Prozent. Zwischen dem jeweils günstigsten und teuersten Tarif für einen Musterkunden liegen durchschnittlich 1.309 Euro. Die größte beobachtete Spanne beträgt satte 392 Prozent (der teuerste Tarif beläuft sich also auf knapp das Fünffache des günstigsten), und auch der geringste Unterschied immerhin noch 139 Prozent.
Diese Zahlen unterstreichen, wie sinnvoll es ist, den eigenen Kfz-Versicherungsschutz immer wieder auf die Probe zu stellen – das Einsparpotenzial beläuft sich in der Regel auf eine dreistellige Summe.
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Die ersten Anleger haben bereits Klage erhoben: Weil das VW-Management seinen Informationspflichten nicht nachgekommen ist, fordern die Aktionäre nun Schadensersatz. Juristen sehen günstige Aussichten für die Kläger.
Der Hintergrund: Laut Wertpapierhandelsgesetz ist eine Aktiengesellschaft verpflichtet, unverzüglich über alles zu informieren, was den Börsenkurs nennenswert beeinflussen könnte. Zweifellos gehören staatliche Ermittlungen wegen betrügerischer Software dazu. Die kalifornischen Behörden haben ihre diesbezügliche Arbeit bereits im Mai 2014 aufgenommen. Wann auch immer der VW-Vorstand davon erfahren hat: Die Veröffentlichung dieser Nachricht erfolgte sehr spät. Anleger, die im betreffenden Zeitraum VW-Aktien erworben haben, können sich daher vom Management hinters Licht geführt fühlen. Immerhin ist der Kurs nach Bekanntwerden des Skandals deutlich nach unten gerauscht. Spezialisierte Kanzleien sind derzeit noch damit beschäftigt, Kläger zusammenzuführen. Potenziell drohen VW zusätzliche Milliardenzahlungen.
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Obwohl gesetzlich vorgeschrieben, sind Zehntausende hierzulande nicht krankenversichert. Eine Rückkehr ins System fällt umso schwerer, je länger man draußen ist. Denn die Beiträge für die unversicherte Zeit müssen nachgezahlt werden. Vor allem Selbstständige mit schmalem Einkommen verzichten dann lieber auf den Schutz, hinzukommen Randgruppen wie Obdachlose oder illegale Einwanderer. Offiziell gibt die Bundesregierung die Zahl der Menschen ohne Versicherungsschutz mit 80.000 an (2014), wobei die Dunkelziffer kaum seriös geschätzt werden kann, aber beträchtlich sein dürfte.
Die Ärzte dürfen allerdings auch unversicherten Personen die Behandlung nicht verweigern. Lediglich in begründeten Ausnahmefällen, etwa bei überlaufener Praxis, dürfen Patienten wieder weggeschickt werden. Wer nach der Behandlung keine Versichertenkarte vorlegt, erhält eine Privatrechnung, die auf den üblichen Inkasso-Wegen beigetrieben wird. Übrigens dürfen die Krankenkassen bei Rückkehrern keine Kulanz walten lassen, auch wenn sie wollen: Die ausstehenden Beiträge müssen eingefordert werden, nötigenfalls bis zur eidesstattlichen Versicherung.
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Eine kleine Box im Auto zeichnet Informationen zum Fahrstil auf, der Versicherer gewährt bei vorsichtiger Fahrweise einen Rabatt: So lässt sich das Prinzip der sogenannten Telematik-Tarife zusammenfassen. Auf Neudeutsch: Pay as you drive (Zahle, wie du fährst)!
Ein Handvoll deutscher Kfz-Versicherer ist in jüngerer Zeit mit Telematik-Tarifen an den Markt gegangen. In anderen europäischen Ländern, etwa Italien und Spanien, ist die Entwicklung bereits weiter fortgeschritten. Die Deutschen hingegen sind in puncto Datenschutz sensibler. Und in der Tat behagt die Vorstellung, dass ein „Big Brother“ im Auto jede Bewegung aufzeichnet und an einen Server sendet, nicht jedem. Auch wenn der Versicherer nur einen globalen Scorewert von der Datenverarbeitungsfirma erfährt. Wer damit indes kein Problem hat, kann nach Anbieterangaben 20 bis 40 Prozent an Kfz-Prämien einsparen – wenn er entsprechend vorbildlich fährt und den Bleifuß zügelt.
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