Lewis & Partner -Versicherungsmakler in Kassel – Expertenwissen für Ihre privaten und betrieblichen Risiken
Auf unserer Homepage erhalten Sie schnell und einfach einen Überblick über die besten und innovativsten Angebote aus dem Finanz- und Versicherungsbereich. Für die Absicherung Ihrer privaten Risiken stehen Ihnen selbstverständlich,wie heute üblich, Vergleichsrechner zur freien Verfügung. Suchen Sie sich Ihren Wunschtarif selbst aus und schließen Sie Ihren Vertrag direkt online ab, falls Sie das möchten. Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch jederzeit persönlich zur Verfügung, um Sie kompetent objektiv und unverbindlich zu beraten. Zögern Sie nicht uns anzusprechen – wir helfen Ihnen gerne!
Zur Absicherung Ihrer betrieblichen Risiken ist ein persönliches Gespräch unerlässlich! Sicher haben Sie eigene Wünsche und Vorstellungen, wie Ihr Betrieb gegen die verschiedenen Risiken abgesichert sein muss. Hierüber sprechen wir mit Ihnen und erarbeiten gemeinsam Ihr persönliches Risikoportfolio. So stellen wir unseren Kunden exclusive Rahmenvertragskonzepte im Bereich der Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung, der Inhalts-, Elektronik, Maschinenversicherung, etc. zur Verfügung. Des Weiteren bieten wir unseren Gewerbekunden, z.B. Gruppenvertragsprämien in der Rechtsschutzversicherung-, Gruppenunfall-, Gruppenkrankenversicherungen an.
Kontaktieren Sie uns einfach! Es lohnt sich für Sie!
Mit den besten Wünschen
Ihr Marc Lewis
News
Mit dem Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) möchte die schwarz-rote Koalition mehr Stabilität in die Finanzen der sozialen Pflegeversicherung bringen. Das läuft naturgemäß auf eine stärkere Belastung der Beitragszahler sowie der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen hinaus. So sollen die Zuschläge für Heimunterbringung sechs Monate später als bisher gezahlt werden. Die Voraussetzungen für die Zuteilung eines Pflegegrades werden verschärft. Und pflegendeAngehörige werden laut Gesetzentwurf weniger Ausgleich bei den Rentenbeiträgen erhalten. Zudem soll die Beitragsbemessungsgrenze auf das Niveau der gesetzlichen Krankenversicherung angehoben werden, Kinderlose sollen zusätzlich mehr zahlen.
Damit wird der Schutz der gesetzlichen Pflegeversicherung noch löchriger. Bereits heute zahlen Pflegebedürftige bei Heimunterbringung laut Verband der Ersatzkassen im ersten Jahr monatlich im Schnitt 3.364 Euro aus eigener Tasche zu. Das finanzielle Risiko ist also enorm, zumal die Pflegebedürftigkeit in der alternden Gesellschaft Jahr für Jahr zunimmt. Dennoch halten die Bundesbürger sich bei der Vorsorge zurück: Lediglich rund 5 Prozent haben eine private Pflegezusatzversicherung abgeschlossen. Dabei lässt sich bereits mit einem zweistelligen Monatsbeitrag wirksam Vorsorge betreiben.
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Der Fahrradbestand in Deutschland steigt seit Jahren kontinuierlich, und die Zweiräder werden immer kostspieliger – vor allem wegen des E-Bike- und Pedelec-Booms. Um diese Werte abzusichern, gibt es mittlerweile eine Vielzahl spezieller Fahrradpolicen. Zwar decken auch Hausratversicherungen in der Regel Fahrraddiebstahl ab. Der Schutz hat aber meist enge Grenzen, während Kaskoschäden etwa durch Vandalismus oder einen Sturz ganz außen vor sind. Für hochwertige Räder ist eine Extraabsicherung daher ratsam.
Zur Orientierung im Tarifdschungel kann seit Kurzem das erste Fahrradpolicen-Rating auf dem deutschen Markt herangezogen werden, erstellt vom renommierten Analysehaus Franke und Bornberg. Die Versicherungsexperten haben 83 Tarife von 36 Anbietern durchleuchtet. Nur sieben erhielten die Top-Note. „Unser Erstrating zeigt: Die Qualitätsunterschiede sind erheblich – von hervorragend bis mangelhaft ist alles vertreten. Wer nicht genau hinschaut, riskiert einen Tarif mit echten Deckungslücken“, fasst Franke-und-Bornberg-Geschäftsführer Michael Franke zusammen. Vor allem in puncto Diebstahlschutz ließen viele Angebote zu wünschen übrig. Das Ergebnis zeigt: Vor dem Abschluss einer Fahrradpolice sollte fachkundiger Rat eingeholt werden, um die Passgenauigkeit und Qualität des gewählten Tarifs sicherzustellen.
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Wenn eine Kfz-Werkstatt unwirtschaftlich arbeitet oder falsche Abrechnungen vorlegt, muss prinzipiell der Unfallverursacher bzw. seine Haftpflichtversicherung die Zusatzkosten übernehmen. Im Rechtsdeutschen heißt das Werkstattrisiko. Dass die Werkstätten damit keinen Haftungsfreibrief erhalten, hat indes das Landgericht Saarbrücken kürzlich in zweiter Instanz bestätigt: Zu den Aufgaben eines Fachbetriebs gehöre es, die in einem Schadengutachten vorgesehenen Reparaturarbeiten auf ihre Plausibilität und Wirtschaftlichkeit zu prüfen. Geschehe das nicht und werde die Reparatur dadurch teurer als nötig, sei die Werkstatt schadensersatzpflichtig.
Im Saarbrücker Fall hatte eine Werkstatt für die Lackierung eines Unfallfahrzeugs – wie im privaten Gutachten angesetzt – 80 Arbeitswerte abgerechnet. Die Herstellervorgaben sahen dafür allerdings nur 56 Arbeitswerte vor, weshalb der Versicherer lediglich fünf Sechstel des Rechnungsbetrags erstatten wollte. Den Rest, rund 1.000 Euro, muss die Werkstatt nach dem Urteil nun abschreiben.
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