Lewis & Partner -Versicherungsmakler in Kassel – Expertenwissen für Ihre privaten und betrieblichen Risiken
Auf unserer Homepage erhalten Sie schnell und einfach einen Überblick über die besten und innovativsten Angebote aus dem Finanz- und Versicherungsbereich. Für die Absicherung Ihrer privaten Risiken stehen Ihnen selbstverständlich,wie heute üblich, Vergleichsrechner zur freien Verfügung. Suchen Sie sich Ihren Wunschtarif selbst aus und schließen Sie Ihren Vertrag direkt online ab, falls Sie das möchten. Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch jederzeit persönlich zur Verfügung, um Sie kompetent objektiv und unverbindlich zu beraten. Zögern Sie nicht uns anzusprechen – wir helfen Ihnen gerne!
Zur Absicherung Ihrer betrieblichen Risiken ist ein persönliches Gespräch unerlässlich! Sicher haben Sie eigene Wünsche und Vorstellungen, wie Ihr Betrieb gegen die verschiedenen Risiken abgesichert sein muss. Hierüber sprechen wir mit Ihnen und erarbeiten gemeinsam Ihr persönliches Risikoportfolio. So stellen wir unseren Kunden exclusive Rahmenvertragskonzepte im Bereich der Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung, der Inhalts-, Elektronik, Maschinenversicherung, etc. zur Verfügung. Des Weiteren bieten wir unseren Gewerbekunden, z.B. Gruppenvertragsprämien in der Rechtsschutzversicherung-, Gruppenunfall-, Gruppenkrankenversicherungen an.
Kontaktieren Sie uns einfach! Es lohnt sich für Sie!
Mit den besten Wünschen
Ihr Marc Lewis
News
Nachdem die Zustimmung des Bundesrates kürzlich erfolgt ist, wird am 27. September dieses
Jahres eine Ergänzung zum Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) in Kraft treten, die sich
gegen die unberechtigte Vermarktung von Produkten und Dienstleistungen als „nachhaltig“ oder
„grün“ wendet. Zukünftig dürfen solche verkaufsfördernden Labels nur noch kommuniziert
werden, wenn die behaupteten Umwelteigenschaften im selben Medium erläutert, mit einem
unabhängigen Siegel testiert oder mit EU-Recht begründet werden. Dabei müssen auch
überprüfbare Umweltziele benannt werden, die regelmäßig von neutraler Stelle zu begutachten
sind. Für die Bezeichnungen „klimaneutral“, „klimaschonend“ oder „CO2-positiv“ reicht es ab
September nicht mehr aus, Kompensationsmaßnahmen zu finanzieren.
Für die Konsumenten bedeutet das mehr Durchblick und Transparenz bei der Auswahl (auch) von
Finanzprodukten, die häufig eine Nachhaltigkeitswirkung versprechen, ohne dass diese konkret
nachvollziehbar wäre. Auf der anderen Seite könnten die Kosten steigen, da auf viele
nachhaltigkeitsorientierte Anbieter zusätzliche Nachweispflichten zukommen.
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Wie eine Anfang des Jahres unter rund 2.000 volljährigen Bundesbürgern durchgeführte Umfrage erbrachte, hadert eine große Mehrheit der Deutschen mit dem Thema Altersvorsorge. Als mindestens teilweise kompliziert empfinden es 75 Prozent der Teilnehmer, teilte das Deutsche Institut für Altersvorsorge mit. Als bittere Konsequenz daraus verzichten viele –konkret: 37 Prozent der (teilweise) Überforderten – darauf, sich mit ihren eigenen Optionen zu befassen und aktiv Maßnahmen in die Wege zu leiten. Das ist umso bedenklicher, als gerade Menschen mit geringem Einkommen die Altersvorsorge überproportional als komplex wahrnehmen. So attestieren sich nur 13 Prozent der Befragten mit einem Haushaltsnettoeinkommen von unter 1.000 Euro Durchblick bei dem Thema; in der Einkommensspitzengruppe oberhalb von 4.000 Euro sind es 28 Prozent. Wichtig zu wissen: Man muss das Thema Altersvorsorge nicht in allen Verästelungen durchschauen, um gezielt und ausreichend für den Ruhestand vorbauen zu können. Entscheidend ist guter, unabhängiger Rat, und den gibt es bei der Finanzberaterin oder dem Finanzberater des Vertrauens.
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Die ungewohnt frostigen Temperaturen in Deutschland haben den Autofahrern ein tückisches
Erbe hinterlassen: deutlich mehr Schlaglöcher als in den Vorjahren, wie beispielsweise der
brandenburgische Landesverband Straßenwesen berichtet. Damit steigt auch das Risiko von
Schäden am Fahrzeug – an Reifen oder Felgen, Fahrwerk oder Radaufhängung, Spurstange oder
sogar Ölwanne. Wer aber trägt die Reparaturkosten? Muss die öffentliche Körperschaft, die
jeweils für den Unterhalt der Straße zuständig ist, Schadensersatz leisten?
Grundsätzlich gilt: Schlaglochschäden übernimmt die Vollkaskoversicherung, die im Gegensatz
zur Kfz-Haftpflichtversicherung Schäden am eigenen Fahrzeug abdeckt. Wer den
Straßenbetreiber in Regress nehmen möchte, hat es schwer, denn dazu muss eine Verletzung der
Verkehrssicherungspflicht nachgewiesen werden. „Die Hürden für Schadenersatzansprüche
gegen den Staat sind hoch“, erklärt Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des VersichererGesamtverbands GDV.„Autofahrer müssen grundsätzlich so fahren, dass sie auf erkennbare
Gefahren – dazu zählen auch Schlaglöcher – rechtzeitig reagieren können."
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