Lewis & Partner -Versicherungsmakler in Kassel – Expertenwissen für Ihre privaten und betrieblichen Risiken
Auf unserer Homepage erhalten Sie schnell und einfach einen Überblick über die besten und innovativsten Angebote aus dem Finanz- und Versicherungsbereich. Für die Absicherung Ihrer privaten Risiken stehen Ihnen selbstverständlich,wie heute üblich, Vergleichsrechner zur freien Verfügung. Suchen Sie sich Ihren Wunschtarif selbst aus und schließen Sie Ihren Vertrag direkt online ab, falls Sie das möchten. Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch jederzeit persönlich zur Verfügung, um Sie kompetent objektiv und unverbindlich zu beraten. Zögern Sie nicht uns anzusprechen – wir helfen Ihnen gerne!
Zur Absicherung Ihrer betrieblichen Risiken ist ein persönliches Gespräch unerlässlich! Sicher haben Sie eigene Wünsche und Vorstellungen, wie Ihr Betrieb gegen die verschiedenen Risiken abgesichert sein muss. Hierüber sprechen wir mit Ihnen und erarbeiten gemeinsam Ihr persönliches Risikoportfolio. So stellen wir unseren Kunden exclusive Rahmenvertragskonzepte im Bereich der Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung, der Inhalts-, Elektronik, Maschinenversicherung, etc. zur Verfügung. Des Weiteren bieten wir unseren Gewerbekunden, z.B. Gruppenvertragsprämien in der Rechtsschutzversicherung-, Gruppenunfall-, Gruppenkrankenversicherungen an.
Kontaktieren Sie uns einfach! Es lohnt sich für Sie!
Mit den besten Wünschen
Ihr Marc Lewis
News
Bei der Vermarktung jedweder Produkte zahlt es sich aus, auf Nachhaltigkeit zu verweisen. Das gilt auch für Finanzanlagen, die häufig als grün und nachhaltig verkauft werden, ohne tatsächlich einen Nutzen in dieser Hinsicht hervorzubringen. Mit solcherlei Greenwashing, das die Anleger verunsichert und letztlich einen Schwenk hin zu nachhaltigeren Assets hemmt, will die EU-Kommission ab September 2026 Schluss machen: Dann tritt die Richtlinie „Empowering Consumers for the Green Transition“ (EmpCo) in Kraft, die irreführende Werbeaussagen unterbinden und mehr Transparenz schaffen soll – und zwar in allen Wirtschaftssegmenten.
Wer danach noch (Finanz-)Produkte als nachhaltig, klimaschonend, ökologisch, umweltfreundlich, grün o. ä. bewerben will, muss dafür eine entsprechende „anerkannte hervorragende Umweltleistung“ vorweisen können. Siegel-Eigenkreationen ohne echtes, unabhängiges Zertifizierungssystem, mit denen sich Unternehmen selbst auszeichnen, werden verboten. Zudem darf ein Produkt nicht mehr als Ganzes als nachhaltig bezeichnet werden, wenn dies lediglich auf einen Teilaspekt zutrifft.
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In unschöner Regelmäßigkeit gehen spektakuläre Cyberangriffe durch die Presse, die Unternehmen oder öffentliche Organisationen ganz oder teilweise lahmlegen. In vielen Fällen fließen sensible (Kunden-)Daten ab. Dessen ungeachtet nehmen es die kleinen und mittleren Unternehmen hierzulande nach wie vor nicht sehr genau beim Cyberschutz, wie eine forsa-Umfrage unter 300 Entscheidern und IT-Verantwortlichen erbrachte.Mehr als drei Viertel halten sich zwar für ausreichend gewappnet; doch bei genauerem Hinsehen bzw. Nachfragen erfüllt nur weniger als ein Drittel die Basiskriterien für IT-Sicherheit. Dazu zählen beispielsweise regelmäßige Updates und sichere Passwörter. Zudem verzichten 64Prozent auf sensibilisierende Schulungen ihrer Mitarbeiter. Einen Notfallplan, der das Vorgehen bei einem erfolgreichen Hackerangriff vorgibt, hält nur rund jedes zweite Unternehmen vor. Unterm Strich, so das Fazit der Studie, überschätzen 52 Prozent der kleinen und mittleren Unternehmen ihre Cybersicherheit signifikant. Eine offene Flanke, die sich auch mithilfe einer Cyberpolice schließen lässt – denn die bringt in aller Regel nicht zuletzt eine bessere Prävention mit sich.
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Infolge der kriminellen Wirecard-Pleite fordern rund 50.000 Aktionäre des Konzerns im Rahmen des Insolvenzverfahrens circa 8,5 Milliarden Euro zurück. Hinzu kommen seitens weiterer Gläubiger Forderungen über 6,9 Milliarden Euro. Da sich die Insolvenzmasse auf etwa 650 Millionen Euro beläuft, können die Geschädigten nicht viel Kompensation erwarten. Auf anderem Wege versuchte es deshalb eine Anlegerin, deren 140 Wirecard-Aktien damals praktisch über Nacht ihren Wert verloren: Sie verklagte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) auf Schadensersatz, da diese ihren Pflichten nicht nachgekommen sei.
In der Tat steht die Wirecard-Affäre nicht für eine Sternstunde der Finanzaufsicht. Hinweisen auf Bilanzmanipulation wurde nicht konsequent nachgegangen. Kritische Stimmen wurden sogar aktiv unterdrückt, etwa mit einer Strafanzeige gegen einen Journalisten wegen angeblicher Marktmanipulation. Zudem verbot die BaFin Leerverkäufe für Wirecard-Aktien.
Wie zuvor das Landgericht Krefeld konnte nun jedoch auch das Oberlandesgericht Düsseldorf keine schuldhafte Amtspflichtverletzung erkennen. Zudem sei das BaFin-Vorgehen nicht ursächlich für die Pleite und damit für den Aktienwertverlust gewesen. Die Klage wurde deshalb abgewiesen. Als letztes Mittel steht der Klägerin noch eine Zulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof offen.
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